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AEUV - Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Übersicht

Vom 30. März 2010 (ABl. C 83 vom 30.03.2010, S. 47) HINWEIS FÜR DEN BENUTZER
Diese Textausgabe enthält die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der dazugehörigen Protokolle und Anhänge mit den Änderungen aufgrund des am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon.
Wie in dem Hinweis für den Benutzer der vorausgehenden Veröffentlichung der konsolidierten Fassungen (ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 1) enthält die vorliegende Veröffentlichung die Berichtigungen, die in der Zwischenzeit angenommen worden sind.
Diese Textausgabe soll lediglich den Benutzern eine leichtere Orientierung ermöglichen; ihre Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr.

PRÄAMBEL

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE Seit dem ursprünglichen Vertragsschluss sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden: die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. ,

IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen,

ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Staaten zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,

IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,

IN DER ERKENNTNIS, dass zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,

IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,

IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,

IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,

ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,

ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,

HABEN zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ERNANNT

(Aufzählung der Bevollmächtigten nicht wiedergegeben)

DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:




Erster Teil
GRUNDSÄTZE

TITEL 0

TITEL I
ARTEN UND BEREICHE DER ZUSTÄNDIGKEIT DER UNION

TITEL II
ALLGEMEIN GELTENDE BESTIMMUNGEN

Zweiter Teil
NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT

Dritter Teil
DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION

TITEL I
DER BINNENMARKT

TITEL II
DER FREIE WARENVERKEHR

KAPITEL 0

KAPITEL 1
DIE ZOLLUNION

KAPITEL 2
DIE ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN

KAPITEL 3
VERBOT VON MENGENMÄSSIGEN BESCHRÄNKUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN

TITEL III
DIE LANDWIRTSCHAFT UND DIE FISCHEREI

TITEL IV
DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR

KAPITEL 1
DIE ARBEITSKRÄFTE

KAPITEL 2
DAS NIEDERLASSUNGSRECHT

KAPITEL 3
DIENSTLEISTUNGEN

KAPITEL 4
DER KAPITAL- UND ZAHLUNGSVERKEHR

TITEL V
DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

KAPITEL 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

KAPITEL 2
POLITIK IM BEREICH GRENZKONTROLLEN, ASYL UND EINWANDERUNG

KAPITEL 3
JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN

KAPITEL 4
JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN

KAPITEL 5
POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT

TITEL VI
DER VERKEHR

TITEL VII
GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN

KAPITEL 1
WETTBEWERBSREGELN

ABSCHNITT 1
VORSCHRIFTEN FÜR UNTERNEHMEN

ABSCHNITT 2
STAATLICHE BEIHILFEN

KAPITEL 2
STEUERLICHE VORSCHRIFTEN

KAPITEL 3
ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN

TITEL VIII
DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK

KAPITEL 0

KAPITEL 1
DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK

KAPITEL 2
DIE WÄHRUNGSPOLITIK

KAPITEL 3
INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN

KAPITEL 4
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN, DEREN WÄHRUNG DER EURO IST

KAPITEL 5
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN

TITEL IX
BESCHÄFTIGUNG

TITEL X
SOZIALPOLITIK

TITEL XI
DER EUROPÄISCHE SOZIALFONDS

TITEL XII
ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG, JUGEND UND SPORT

TITEL XIII
KULTUR

TITEL XIV
GESUNDHEITSWESEN

TITEL XV
VERBRAUCHERSCHUTZ

TITEL XVI
TRANSEUROPÄISCHE NETZE

TITEL XVII
INDUSTRIE

TITEL XVIII
WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND TERRITORIALER ZUSAMMENHALT

TITEL XIX
FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND RAUMFAHRT

TITEL XX
UMWELT

TITEL XXI
ENERGIE

TITEL XXII
TOURISMUS

TITEL XXIII
KATASTROPHENSCHUTZ

TITEL XXIV
VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT

Vierter Teil
DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE

Fünfter Teil
DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION

TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION

TITEL II
GEMEINSAME HANDELSPOLITIK

TITEL III
ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN UND HUMANITÄRE HILFE

KAPITEL 1
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

KAPITEL 2
WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN

KAPITEL 3
HUMANITÄRE HILFE

TITEL IV
RESTRIKTIVE MASSNAHMEN

TITEL V
INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

TITEL VI
BEZIEHUNGEN DER UNION ZU INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN UND DRITTLÄNDERN SOWIE DELEGATIONEN DER UNION

TITEL VII
SOLIDARITÄTSKLAUSEL

Sechster Teil
INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN

TITEL I
VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE

KAPITEL 1
DIE ORGANE

ABSCHNITT 1
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

ABSCHNITT 2
DER EUROPÄISCHE RAT

ABSCHNITT 3
DER RAT

ABSCHNITT 4
DIE KOMMISSION

ABSCHNITT 5
DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION

ABSCHNITT 6
DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK

ABSCHNITT 7
DER RECHNUNGSHOF

KAPITEL 2
RECHTSAKTE DER UNION, ANNAHMEVERFAHREN UND SONSTIGE VORSCHRIFTEN

ABSCHNITT 1
DIE RECHTSAKTE DER UNION

ABSCHNITT 2
ANNAHMEVERFAHREN UND SONSTIGE VORSCHRIFTEN

KAPITEL 3
DIE BERATENDEN EINRICHTUNGEN DER UNION

ABSCHNITT 0

ABSCHNITT 1
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

ABSCHNITT 2
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

KAPITEL 4
DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK

TITEL II
FINANZVORSCHRIFTEN

KAPITEL 0

KAPITEL 1
DIE EIGENMITTEL DER UNION

KAPITEL 2
DER MEHRJÄHRIGE FINANZRAHMEN

KAPITEL 3
DER JAHRESHAUSHALTSPLAN DER UNION

KAPITEL 4
AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS UND ENTLASTUNG

KAPITEL 5
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN

KAPITEL 6
BETRUGSBEKÄMPFUNG

TITEL III
VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT

Siebter Teil
ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

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