JuraForum.de > Gesetze > AEUV - Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Vom 30. März 2010 (ABl. C 83 vom 30.03.2010, S. 47) HINWEIS FÜR DEN BENUTZER
Diese Textausgabe enthält die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie der dazugehörigen Protokolle und Anhänge mit den Änderungen aufgrund des am 13. Dezember 2007 in Lissabon unterzeichneten und am 1. Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrags von Lissabon.
Wie in dem Hinweis für den Benutzer der vorausgehenden Veröffentlichung der konsolidierten Fassungen (ABl. C 115 vom 9.5.2008, S. 1) enthält die vorliegende Veröffentlichung die Berichtigungen, die in der Zwischenzeit angenommen worden sind.
Diese Textausgabe soll lediglich den Benutzern eine leichtere Orientierung ermöglichen; ihre Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr.
PRÄAMBEL
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE Seit dem ursprünglichen Vertragsschluss sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden: die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, Irland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland. ,
IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen,
ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Staaten zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,
IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,
IN DER ERKENNTNIS, dass zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,
IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,
IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,
IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,
ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,
ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,
HABEN zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ERNANNT
(Aufzählung der Bevollmächtigten nicht wiedergegeben)
DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:
Erster Teil
GRUNDSÄTZE
TITEL 0
TITEL I
ARTEN UND BEREICHE DER ZUSTÄNDIGKEIT DER UNION
TITEL II
ALLGEMEIN GELTENDE BESTIMMUNGEN
Zweiter Teil
NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT
Dritter Teil
DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION
TITEL I
DER BINNENMARKT
TITEL II
DER FREIE WARENVERKEHR
KAPITEL 0
KAPITEL 1
DIE ZOLLUNION
KAPITEL 2
DIE ZUSAMMENARBEIT IM ZOLLWESEN
KAPITEL 3
VERBOT VON MENGENMÄSSIGEN BESCHRÄNKUNGEN ZWISCHEN DEN MITGLIEDSTAATEN
TITEL III
DIE LANDWIRTSCHAFT UND DIE FISCHEREI
TITEL IV
DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR
KAPITEL 1
DIE ARBEITSKRÄFTE
KAPITEL 2
DAS NIEDERLASSUNGSRECHT
KAPITEL 3
DIENSTLEISTUNGEN
KAPITEL 4
DER KAPITAL- UND ZAHLUNGSVERKEHR
TITEL V
DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS
KAPITEL 1
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 2
POLITIK IM BEREICH GRENZKONTROLLEN, ASYL UND EINWANDERUNG
KAPITEL 3
JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN ZIVILSACHEN
KAPITEL 4
JUSTIZIELLE ZUSAMMENARBEIT IN STRAFSACHEN
KAPITEL 5
POLIZEILICHE ZUSAMMENARBEIT
TITEL VI
DER VERKEHR
TITEL VII
GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN
KAPITEL 1
WETTBEWERBSREGELN
ABSCHNITT 1
VORSCHRIFTEN FÜR UNTERNEHMEN
ABSCHNITT 2
STAATLICHE BEIHILFEN
KAPITEL 2
STEUERLICHE VORSCHRIFTEN
KAPITEL 3
ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN
TITEL VIII
DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK
KAPITEL 0
KAPITEL 1
DIE WIRTSCHAFTSPOLITIK
KAPITEL 2
DIE WÄHRUNGSPOLITIK
KAPITEL 3
INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN
KAPITEL 4
BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR DIE MITGLIEDSTAATEN, DEREN WÄHRUNG DER EURO IST
KAPITEL 5
ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN
TITEL IX
BESCHÄFTIGUNG
TITEL X
SOZIALPOLITIK
TITEL XI
DER EUROPÄISCHE SOZIALFONDS
TITEL XII
ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG, JUGEND UND SPORT
TITEL XIII
KULTUR
TITEL XIV
GESUNDHEITSWESEN
TITEL XV
VERBRAUCHERSCHUTZ
TITEL XVI
TRANSEUROPÄISCHE NETZE
TITEL XVII
INDUSTRIE
TITEL XVIII
WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND TERRITORIALER ZUSAMMENHALT
TITEL XIX
FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND RAUMFAHRT
TITEL XX
UMWELT
TITEL XXI
ENERGIE
TITEL XXII
TOURISMUS
TITEL XXIII
KATASTROPHENSCHUTZ
TITEL XXIV
VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT
Vierter Teil
DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE
Fünfter Teil
DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION
TITEL I
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION
TITEL II
GEMEINSAME HANDELSPOLITIK
TITEL III
ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN UND HUMANITÄRE HILFE
KAPITEL 1
ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT
KAPITEL 2
WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN
KAPITEL 3
HUMANITÄRE HILFE
TITEL IV
RESTRIKTIVE MASSNAHMEN
TITEL V
INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE
TITEL VI
BEZIEHUNGEN DER UNION ZU INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN UND DRITTLÄNDERN SOWIE DELEGATIONEN DER UNION
TITEL VII
SOLIDARITÄTSKLAUSEL
Sechster Teil
INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN
TITEL I
VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE
KAPITEL 1
DIE ORGANE
ABSCHNITT 1
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
ABSCHNITT 2
DER EUROPÄISCHE RAT
ABSCHNITT 3
DER RAT
ABSCHNITT 4
DIE KOMMISSION
ABSCHNITT 5
DER GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION
ABSCHNITT 6
DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK
ABSCHNITT 7
DER RECHNUNGSHOF
KAPITEL 2
RECHTSAKTE DER UNION, ANNAHMEVERFAHREN UND SONSTIGE VORSCHRIFTEN
ABSCHNITT 1
DIE RECHTSAKTE DER UNION
ABSCHNITT 2
ANNAHMEVERFAHREN UND SONSTIGE VORSCHRIFTEN
KAPITEL 3
DIE BERATENDEN EINRICHTUNGEN DER UNION
ABSCHNITT 0
ABSCHNITT 1
DER WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS
ABSCHNITT 2
DER AUSSCHUSS DER REGIONEN
KAPITEL 4
DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONSBANK
TITEL II
FINANZVORSCHRIFTEN
KAPITEL 0
KAPITEL 1
DIE EIGENMITTEL DER UNION
KAPITEL 2
DER MEHRJÄHRIGE FINANZRAHMEN
KAPITEL 3
DER JAHRESHAUSHALTSPLAN DER UNION
KAPITEL 4
AUSFÜHRUNG DES HAUSHALTSPLANS UND ENTLASTUNG
KAPITEL 5
GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
KAPITEL 6
BETRUGSBEKÄMPFUNG
TITEL III
VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT
Siebter Teil
ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN
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