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WaffG

Vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957) (1)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2062)

name="anm1">(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970)


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Abschnitt 1 (Allgemeine Bestimmungen)

  • §1 - Gegenstand und Zweck des Gesetzes, Begriffsbestimmungen
  • §2 - Grundsätze des Umgangs mit Waffen oder Munition, Waffenliste
  • §3 - Umgang mit Waffen oder Munition durch Kinder und Jugendliche
  • Abschnitt 2 (Umgang mit Waffen oder Munition)

    Unterabschnitt 1 (Allgemeine Voraussetzungen für Waffen- und Munitionserlaubnisse)

  • §4 - Voraussetzungen für eine Erlaubnis
  • §5 - Zuverlässigkeit
  • §6 - Persönliche Eignung
  • §7 - Sachkunde
  • §8 - Bedürfnis, allgemeine Grundsätze
  • §9 - Inhaltliche Beschränkungen, Nebenbestimmungen und Anordnungen
  • Unterabschnitt 2 (Erlaubnisse für einzelne Arten des Umgangs mit Waffen oder Munition, Ausnahmen)

  • §10 - Erteilung von Erlaubnissen zum Erwerb, Besitz, Führen und Schießen
  • §11 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
  • §12 - Ausnahmen von den Erlaubnispflichten
  • Unterabschnitt 3 (Besondere Erlaubnistatbestände für bestimmte Personengruppen)

  • §13 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken
  • §14 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen
  • §15 - Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
  • §15a - Sportordnungen
  • §15b - Fachbeirat Schießsport
  • §16 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Brauchtumsschützen, Führen von Waffen und Schießen zur Brauchtumspflege
  • §17 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssammler
  • §18 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition durch Waffen- oder Munitionssachverständige
  • §19 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition, Führen von Schusswaffen durch gefährdete Personen
  • §20 - Erwerb und Besitz von Schusswaffen durch Erwerber infolge Erbfalls
  • Unterabschnitt 4 (Besondere Erlaubnistatbestände für Waffenherstellung, Waffenhandel, Schießstätten, Bewachungsunternehmer)

  • §21 - Gewerbsmäßige Waffenherstellung, Waffenhandel
  • §21a - Stellvertretungserlaubnis
  • §22 - Fachkunde
  • §23 - Waffenbücher
  • §24 - Kennzeichnungspflicht, Markenanzeigepflicht
  • §25 - Ermächtigungen und Anordnungen
  • §26 - Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung
  • §27 - Schießstätten, Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten
  • §28 - Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen und Munition durch Bewachungsunternehmer und ihr Bewachungspersonal
  • Unterabschnitt 5 (Verbringen und Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes)

  • §29 - Verbringen von Waffen oder Munition in den Geltungsbereich des Gesetzes
  • §30 - Verbringen von Waffen oder Munition durch den Geltungsbereich des Gesetzes
  • §31 - Verbringen von Waffen oder Munition aus dem Geltungsbereich des Gesetzes in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union
  • §32 - Mitnahme von Waffen oder Munition in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes, Europäischer Feuerwaffenpass
  • §33 - Anmelde- und Nachweispflicht bei Verbringen oder Mitnahme von Waffen oder Munition in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes
  • Unterabschnitt 6 (Obhutspflichten, Anzeige-, Hinweis- und Nachweispflichten)

  • §34 - Überlassen von Waffen oder Munition, Prüfung der Erwerbsberechtigung, Anzeigepflicht
  • §35 - Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote
  • §36 - Aufbewahrung von Waffen oder Munition
  • §37 - Anzeigepflichten
  • §38 - Ausweispflichten
  • §39 - Auskunfts- und Vorzeigepflicht, Nachschau
  • Unterabschnitt 7 (Verbote)

  • §40 - Verbotene Waffen
  • §41 - Waffenverbote für den Einzelfall
  • §42 - Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
  • §42a - Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
  • Abschnitt 3 (Sonstige waffenrechtliche Vorschriften)

  • §43 - Erhebung und Übermittlung personenbezogener Daten
  • §43a - Nationales Waffenregister
  • §44 - Übermittlung an und von Meldebehörden
  • §44a - Behördliche Aufbewahrungspflichten
  • §45 - Rücknahme und Widerruf
  • §46 - Weitere Maßnahmen
  • §47 - Verordnungen zur Erfüllung internationaler Vereinbarungen oder zur Angleichung an Gemeinschaftsrecht
  • §48 - Sachliche Zuständigkeit
  • §49 - Örtliche Zuständigkeit
  • §50 - Kosten
  • Abschnitt 4 (Straf- und Bußgeldvorschriften)

  • §51 - Strafvorschriften
  • §52 - Strafvorschriften
  • §52a - Strafvorschriften
  • §53 - Bußgeldvorschriften
  • §54 - Einziehung und erweiterter Verfall
  • Abschnitt 5 (Ausnahmen von der Anwendung des Gesetzes)

  • §55 - Ausnahmen für oberste Bundes- und Landesbehörden, Bundeswehr, Polizei und Zollverwaltung, erheblich gefährdete Hoheitsträger sowie Bedienstete anderer Staaten
  • §56 - Sondervorschriften für Staatsgäste und andere Besucher
  • §57 - Kriegswaffen
  • Abschnitt 6 (Übergangsvorschriften, Verwaltungsvorschriften)

  • §58 - Altbesitz
  • §59 - Verwaltungsvorschriften
  • (ohne Gliederung)

  • Anlage1 - Begriffsbestimmungen
  • Anlage2 - Waffenliste
  •  

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