-Anzeigen-

Lizenziert von:
Lizenziert von LexisNexis Deutschland GmbH

UrhG
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

zurück


§ 54c UrhG
Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten

   Teil 1 (Urheberrecht)
      Abschnitt 6 (Schranken des Urheberrechts)


(1) Werden Geräte der in § 54 Abs. 1 genannten Art, die im Weg der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigen, in Schulen, Hochschulen sowie Einrichtungen der Berufsbildung oder der sonstigen Aus- und Weiterbildung (Bildungseinrichtungen), Forschungseinrichtungen, öffentlichen Bibliotheken oder in Einrichtungen betrieben, die Geräte für die entgeltliche Herstellung von Ablichtungen bereithalten, so hat der Urheber auch gegen den Betreiber des Geräts einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.

(2) Die Höhe der von dem Betreiber insgesamt geschuldeten Vergütung bemisst sich nach der Art und dem Umfang der Nutzung des Geräts, die nach den Umständen, insbesondere nach dem Standort und der üblichen Verwendung, wahrscheinlich ist.

 

Weitere Paragraphen:

  • § 53 - Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
  • § 53a - Kopienversand auf Bestellung
  • § 54 - Vergütungspflicht
  • § 54a - Vergütungshöhe
  • § 54b - Vergütungspflicht des Händlers oder Importeurs
  • § 54c - Vergütungspflicht des Betreibers von Ablichtungsgeräten
  • § 54d - Hinweispflicht
  • § 54e - Meldepflicht
  • § 54f - Auskunftspflicht
  • § 54g - Kontrollbesuch
  • § 54h - Verwertungsgesellschaften; Handhabung der Mitteilungen
  • zurück

    -Anzeigen-


    Gesetze-Sammlung von Juraforum.de

    Home   Urteile   Lexikon   Rechtsnews   Forum   Anwalt-Suche
    Impressum   Kontakt   Nutzungsbedingungen
    Paragraph-Suche: