-Anzeigen-

Lizenziert von:
Lizenziert von LexisNexis Deutschland GmbH

TMG

zurück


§ 10 TMG
Speicherung von Informationen

   Abschnitt 3 (Verantwortlichkeit)


Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

 1.

sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

 2.

sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

 

Weitere Paragraphen:

  • § 5 - Allgemeine Informationspflichten
  • § 6 - Besondere Informationspflichten bei kommerziellen Kommunikationen
  • § 7 - Allgemeine Grundsätze
  • § 8 - Durchleitung von Informationen
  • § 9 - Zwischenspeicherung zur beschleunigten Übermittlung von Informationen
  • § 10 - Speicherung von Informationen
  • § 11 - Anbieter-Nutzer-Verhältnis
  • § 12 - Grundsätze
  • § 13 - Pflichten des Diensteanbieters
  • § 14 - Bestandsdaten
  • § 15 - Nutzungsdaten
  • zurück

    -Anzeigen-


    Gesetze-Sammlung von Juraforum.de

    Home   Urteile   Lexikon   Rechtsnews   Forum   Anwalt-Suche
    Impressum   Kontakt   Nutzungsbedingungen
    Paragraph-Suche: