StVollzG
Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung
§ 55 StVollzG
Weltanschauungsgemeinschaften
Zweiter Abschnitt (Vollzug der Freiheitsstrafe)
Sechster Titel (Religionsausübung)
Für Angehörige weltanschaulicher Bekenntnisse gelten die §§ 53 und 54 entsprechend.
Weitere Paragraphen:
