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SGB X
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch

In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130)

Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959)


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Erstes Kapitel (Verwaltungsverfahren)

Erster Abschnitt (Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe)

  • §1SGBX - Anwendungsbereich
  • §2SGBX - Örtliche Zuständigkeit
  • §3SGBX - Amtshilfepflicht
  • §4SGBX - Voraussetzungen und Grenzen der Amtshilfe
  • §5SGBX - Auswahl der Behörde
  • §6SGBX - Durchführung der Amtshilfe
  • §7SGBX - Kosten der Amtshilfe
  • Zweiter Abschnitt (Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren)

    Erster Titel (Verfahrensgrundsätze)

  • §8SGBX - Begriff des Verwaltungsverfahrens
  • §9SGBX - Nichtförmlichkeit des Verwaltungsverfahrens
  • §10SGBX - Beteiligungsfähigkeit
  • §11SGBX - Vornahme von Verfahrenshandlungen
  • §12SGBX - Beteiligte
  • §13SGBX - Bevollmächtigte und Beistände
  • §14SGBX - Bestellung eines Empfangsbevollmächtigten
  • §15SGBX - Bestellung eines Vertreters von Amts wegen
  • §16SGBX - Ausgeschlossene Personen
  • §17SGBX - Besorgnis der Befangenheit
  • §18SGBX - Beginn des Verfahrens
  • §19SGBX - Amtssprache
  • §20SGBX - Untersuchungsgrundsatz
  • §21SGBX - Beweismittel
  • §22SGBX - Vernehmung durch das Sozial- oder Verwaltungsgericht
  • §23SGBX - Glaubhaftmachung, Versicherung an Eides statt
  • §24SGBX - Anhörung Beteiligter
  • §25SGBX - Akteneinsicht durch Beteiligte
  • Zweiter Titel (Fristen, Termine, Wiedereinsetzung)

  • §26SGBX - Fristen und Termine
  • §27SGBX - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  • §28SGBX - Wiederholte Antragstellung
  • Dritter Titel (Amtliche Beglaubigung)

  • §29SGBX - Beglaubigung von Dokumenten
  • §30SGBX - Beglaubigung von Unterschriften
  • Dritter Abschnitt (Verwaltungsakt)

    Erster Titel (Zustandekommen des Verwaltungsaktes)

  • §31SGBX - Begriff des Verwaltungsaktes
  • §32SGBX - Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt
  • §33SGBX - Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes
  • §34SGBX - Zusicherung
  • §35SGBX - Begründung des Verwaltungsaktes
  • §36SGBX - Rechtsbehelfsbelehrung
  • §37SGBX - Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  • §38SGBX - Offenbare Unrichtigkeiten im Verwaltungsakt
  • Zweiter Titel (Bestandskraft des Verwaltungsaktes)

  • §39SGBX - Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
  • §40SGBX - Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
  • §41SGBX - Heilung von Verfahrens- und Formfehlern
  • §42SGBX - Folgen von Verfahrens- und Formfehlern
  • §43SGBX - Umdeutung eines fehlerhaften Verwaltungsaktes
  • §44SGBX - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
  • §45SGBX - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes
  • §46SGBX - Widerruf eines rechtmäßigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes
  • §47SGBX - Widerruf eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes
  • §48SGBX - Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
  • §49SGBX - Rücknahme und Widerruf im Rechtsbehelfsverfahren
  • §50SGBX - Erstattung zu Unrecht erbrachter Leistungen
  • §51SGBX - Rückgabe von Urkunden und Sachen
  • Dritter Titel (Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes)

  • §52SGBX - Hemmung der Verjährung durch Verwaltungsakt
  • Vierter Abschnitt (Öffentlich-rechtlicher Vertrag)

  • §53SGBX - Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
  • §54SGBX - Vergleichsvertrag
  • §55SGBX - Austauschvertrag
  • §56SGBX - Schriftform
  • §57SGBX - Zustimmung von Dritten und Behörden
  • §58SGBX - Nichtigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrages
  • §59SGBX - Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen
  • §60SGBX - Unterwerfung unter die sofortige Vollstreckung
  • §61SGBX - Ergänzende Anwendung von Vorschriften
  • Fünfter Abschnitt (Rechtsbehelfsverfahren)

  • §62SGBX - Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte
  • §63SGBX - Erstattung von Kosten im Vorverfahren
  • Sechster Abschnitt (Kosten, Zustellung und Vollstreckung)

  • §64SGBX - Kostenfreiheit
  • §65SGBX - Zustellung
  • §66SGBX - Vollstreckung
  • Zweites Kapitel (Schutz der Sozialdaten)

    Erster Abschnitt (Begriffsbestimmungen)

  • §67SGBX - Begriffsbestimmungen
  • Zweiter Abschnitt (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung)

  • §67a SGBX - Datenerhebung
  • §67b SGBX - Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung
  • §67c SGBX - Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
  • §67d SGBX - Übermittlungsgrundsätze
  • §67eSGBX - Erhebung und Übermittlung zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und illegaler Ausländerbeschäftigung
  • §68SGBX - Übermittlung für Aufgaben der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und Gerichte, der Behörden der Gefahrenabwehr oder zur Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche
  • §69SGBX - Übermittlung für die Erfüllung sozialer Aufgaben
  • §70SGBX - Übermittlung für die Durchführung des Arbeitsschutzes
  • §71SGBX - Übermittlung für die Erfüllung besonderer gesetzlicher Pflichten und Mitteilungsbefugnisse
  • §72SGBX - Übermittlung für den Schutz der inneren und äußeren Sicherheit
  • §73SGBX - Übermittlung für die Durchführung eines Strafverfahrens
  • §74SGBX - Übermittlung bei Verletzung der Unterhaltspflicht und beim Versorgungsausgleich
  • §75SGBX - Übermittlung von Sozialdaten für die Forschung und Planung
  • §76SGBX - Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten
  • §77SGBX - Übermittlung ins Ausland und an über- oder zwischenstaatliche Stellen
  • §78SGBX - Zweckbindung und Geheimhaltungspflicht eines Dritten, an den Daten übermittelt werden
  • Dritter Abschnitt (Organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, besondere Datenverarbeitungsarten)

  • §78aSGBX - Technische und organisatorische Maßnahmen
  • §78b SGBX - Datenvermeidung und Datensparsamkeit
  • §78c SGBX - Datenschutzaudit
  • §79SGBX - Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
  • §80SGBX - Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von Sozialdaten im Auftrag
  • Vierter Abschnitt (Rechte des Betroffenen, Datenschutzbeauftragte und Schlussvorschriften)

  • §81SGBX - Rechte des Einzelnen, Datenschutzbeauftragte
  • §82SGBX - Schadensersatz
  • §83SGBX - Auskunft an den Betroffenen
  • §84SGBX - Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten; Widerspruchsrecht
  • §84a SGBX - Unabdingbare Rechte des Betroffenen
  • §85SGBX - Bußgeldvorschriften
  • §85a SGBX - Strafvorschriften
  • Drittes Kapitel (Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten)

    Erster Abschnitt (Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten)

    Erster Titel (Allgemeine Vorschriften)

  • §86SGBX - Zusammenarbeit
  • Zweiter Titel (Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander)

  • §87SGBX - Beschleunigung der Zusammenarbeit
  • §88SGBX - Auftrag
  • §89SGBX - Ausführung des Auftrags
  • §90SGBX - Anträge und Widerspruch beim Auftrag
  • §91SGBX - Erstattung von Aufwendungen
  • §92SGBX - Kündigung des Auftrags
  • §93SGBX - Gesetzlicher Auftrag
  • §94SGBX - Arbeitsgemeinschaften
  • §95SGBX - Zusammenarbeit bei Planung und Forschung
  • §96SGBX - Ärztliche Untersuchungen, psychologische Eignungsuntersuchungen
  • Dritter Titel (Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten)

  • §97SGBX - Durchführung von Aufgaben durch Dritte
  • §98SGBX - Auskunftspflicht des Arbeitgebers
  • §99SGBX - Auskunftspflicht von Angehörigen, Unterhaltspflichtigen oder sonstigen Personen
  • §100SGBX - Auskunftspflicht des Arztes oder Angehörigen eines anderen Heilberufs
  • §101SGBX - Auskunftspflicht der Leistungsträger
  • §101aSGBX - Mitteilungen der Meldebehörden
  • Zweiter Abschnitt (Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander)

  • §102SGBX - Anspruch des vorläufig leistenden Leistungsträgers
  • §103SGBX - Anspruch des Leistungsträgers, dessen Leistungsverpflichtung nachträglich entfallen ist
  • §104SGBX - Anspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers
  • §105SGBX - Anspruch des unzuständigen Leistungsträgers
  • §106SGBX - Rangfolge bei mehreren Erstattungsberechtigten
  • §107SGBX - Erfüllung
  • §108SGBX - Erstattung in Geld, Verzinsung
  • §109SGBX - Verwaltungskosten und Auslagen
  • §110SGBX - Pauschalierung
  • §111SGBX - Ausschlussfrist
  • §112SGBX - Rückerstattung
  • §113SGBX - Verjährung
  • §114SGBX - Rechtsweg
  • Dritter Abschnitt (Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte)

  • §115SGBX - Ansprüche gegen den Arbeitgeber
  • §116SGBX - Ansprüche gegen Schadenersatzpflichtige
  • §117SGBX - Schadenersatzansprüche mehrerer Leistungsträger
  • §118SGBX - Bindung der Gerichte
  • §119SGBX - Übergang von Beitragsansprüchen
  • Viertes Kapitel (Übergangs- und Schlussvorschriften)

  • §120SGBX - Übergangsregelung
  • (ohne Gliederung)

  • Anlage1SGBX - zu § 78a
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