SGB X
Zehntes Buch Sozialgesetzbuch
In der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130)
Zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959)
Erstes Kapitel (Verwaltungsverfahren)
Erster Abschnitt (Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Amtshilfe)
Zweiter Abschnitt (Allgemeine Vorschriften über das Verwaltungsverfahren)
Erster Titel (Verfahrensgrundsätze)
Zweiter Titel (Fristen, Termine, Wiedereinsetzung)
Dritter Titel (Amtliche Beglaubigung)
Dritter Abschnitt (Verwaltungsakt)
Erster Titel (Zustandekommen des Verwaltungsaktes)
Zweiter Titel (Bestandskraft des Verwaltungsaktes)
Dritter Titel (Verjährungsrechtliche Wirkungen des Verwaltungsaktes)
Vierter Abschnitt (Öffentlich-rechtlicher Vertrag)
Fünfter Abschnitt (Rechtsbehelfsverfahren)
Sechster Abschnitt (Kosten, Zustellung und Vollstreckung)
Zweites Kapitel (Schutz der Sozialdaten)
Erster Abschnitt (Begriffsbestimmungen)
Zweiter Abschnitt (Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung)
Dritter Abschnitt (Organisatorische Vorkehrungen zum Schutz der Sozialdaten, besondere Datenverarbeitungsarten)
Vierter Abschnitt (Rechte des Betroffenen, Datenschutzbeauftragte und Schlussvorschriften)
Drittes Kapitel (Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten)
Erster Abschnitt (Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander und mit Dritten)
Erster Titel (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Titel (Zusammenarbeit der Leistungsträger untereinander)
Dritter Titel (Zusammenarbeit der Leistungsträger mit Dritten)
Zweiter Abschnitt (Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander)
Dritter Abschnitt (Erstattungs- und Ersatzansprüche der Leistungsträger gegen Dritte)
Viertes Kapitel (Übergangs- und Schlussvorschriften)
(ohne Gliederung)
