SGB VII
Sozialgesetzbuch (SGB)
Vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) (1)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 1974)
name="anm1">(1) Red. Anm.:Nach Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe h des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) soll nach der Angabe zu § 221 das Elfte Kapitel mit den §§ 222 - 224 eingefügt werden. Die Änderung wurde redaktionell nach § 221b durchgeführt.
(1) Red. Anm.:
Artikel 1 des Unfallversicherungs-Einordnungsgesetzes vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254)
Erstes Kapitel (Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall)
Erster Abschnitt (Aufgaben der Unfallversicherung)
Zweiter Abschnitt (Versicherter Personenkreis)
Dritter Abschnitt (Versicherungsfall)
Zweites Kapitel (Prävention)
Drittes Kapitel (Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls)
Erster Abschnitt (Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen)
Erster Unterabschnitt (Anspruch und Leistungsarten)
Zweiter Unterabschnitt (Heilbehandlung)
Dritter Unterabschnitt (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
Vierter Unterabschnitt (Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen)
Fünfter Unterabschnitt (Leistungen bei Pflegebedürftigkeit)
Sechster Unterabschnitt (Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)
Siebter Unterabschnitt (Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt)
Achter Unterabschnitt (Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften)
Zweiter Abschnitt (Renten, Beihilfen, Abfindungen)
Erster Unterabschnitt (Renten an Versicherte)
Zweiter Unterabschnitt (Leistungen an Hinterbliebene)
Dritter Unterabschnitt (Beginn, Änderung und Ende von Renten)
Vierter Unterabschnitt (Abfindung)
Fünfter Unterabschnitt (Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften)
Dritter Abschnitt (Jahresarbeitsverdienst)
Erster Unterabschnitt (Allgemeines)
Zweiter Unterabschnitt (Erstmalige Festsetzung)
Dritter Unterabschnitt (Neufestsetzung)
Vierter Unterabschnitt (Besondere Vorschriften für die Versicherten der See-Berufsgenossenschaft und ihre Hinterbliebenen)
Fünfter Unterabschnitt (Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften und ihre Hinterbliebenen)
Vierter Abschnitt (Mehrleistungen)
Fünfter Abschnitt (Gemeinsame Vorschriften für Leistungen)
Viertes Kapitel (Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen)
Erster Abschnitt (Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen)
Zweiter Abschnitt (Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern)
Fünftes Kapitel (Organisation)
Erster Abschnitt (Unfallversicherungsträger)
Zweiter Abschnitt (Zuständigkeit)
Erster Unterabschnitt (Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften)
Zweiter Unterabschnitt (Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften)
Dritter Unterabschnitt (Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)
Vierter Unterabschnitt (Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit)
Dritter Abschnitt (Weitere Versicherungseinrichtungen)
Abschnitt 3a (Spitzenverbandder landwirtschaftlichen Sozialversicherung)
Vierter Abschnitt (Dienstrecht)
Sechstes Kapitel (Aufbringung der Mittel)
Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)
Erster Unterabschnitt (Beitragspflicht)
Zweiter Unterabschnitt (Beitragshöhe)
Dritter Unterabschnitt (Vorschüsse und Sicherheitsleistungen)
Vierter Unterabschnitt (Umlageverfahren)
Fünfter Unterabschnitt (Betriebsmittel,Rücklage und Verwaltungsvermögen)
Sechster Unterabschnitt (Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften)
Siebter Unterabschnitt (Lastenverteilung zwischenden gewerblichen Berufsgenossenschaften)
Zweiter Abschnitt (Besondere Vorschriften für die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften)
Dritter Abschnitt (Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand)
Vierter Abschnitt (Gemeinsame Vorschriften)
Erster Unterabschnitt (Berechnungsgrundsätze)
Zweiter Unterabschnitt (Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren)
Siebtes Kapitel (Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten)
Erster Abschnitt (Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern)
Zweiter Abschnitt (Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten)
Achtes Kapitel (Datenschutz)
Erster Abschnitt (Grundsätze)
Zweiter Abschnitt (Datenerhebung und -verarbeitung durch Ärzte)
Dritter Abschnitt (Dateien)
Vierter Abschnitt (Sonstige Vorschriften)
Neuntes Kapitel (Bußgeldvorschriften)
Zehntes Kapitel (Übergangsrecht)
Elftes Kapitel (Übergangsvorschriftenzur Neuorganisationder gesetzlichen Unfallversicherung)
(ohne Gliederung)
