NGO,NI
In der Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nds. GVBl. S. 473 - VORIS 20300 03 00 00 000 -)
Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 366)
name="anm1">(1) Red. Anm.:Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
ERSTER TEIL (Grundlagen der Gemeindeverfassung)
ZWEITER TEIL (Benennung und Hoheitszeichen)
DRITTER TEIL (Gemeindegebiet)
VIERTER TEIL (Einwohnerinnen und Einwohner, Bürgerinnen und Bürger)
FÜNFTER TEIL (Innere Gemeindeverfassung)
Erster Abschnitt (Rat)
Zweiter Abschnitt (Stadtbezirke und Ortschaften)
Dritter Abschnitt (Verwaltungsausschuss)
Vierter Abschnitt (Bürgermeisterin oder Bürgermeister)
Fünfter Abschnitt (Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden)
Sechster Abschnitt (Samtgemeinden)
Siebenter Abschnitt (Beschäftigte der Gemeinde)
SECHSTER TEIL (Gemeindewirtschaft)
Erster Abschnitt (Haushaltswirtschaft)
Zweiter Abschnitt (Sondervermögen und Treuhandvermögen)
Dritter Abschnitt (Unternehmen und Einrichtungen)
Vierter Abschnitt (Prüfungswesen)
SIEBENTER TEIL (Durchführung der Aufsicht)
ACHTER TEIL (Übergangs- und Schlussvorschriften)
