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KSchG

In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 1969 (BGBl. I S. 1317)

Zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 26. März 2008 (BGBl. I S. 444)


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Erster Abschnitt (Allgemeiner Kündigungsschutz)

  • §1 - Sozial ungerechtfertigte Kündigungen
  • §1a - Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
  • §2 - Änderungskündigung
  • §3 - Kündigungseinspruch
  • §4 - Anrufung des Arbeitsgerichtes
  • §5 - Zulassung verspäteter Klagen
  • §6 - Verlängerte Anrufungsfrist
  • §7 - Wirksamwerden der Kündigung
  • §8 - Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen
  • §9 - Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Gerichts; Abfindung des Arbeitnehmers
  • §10 - Höhe der Abfindung
  • §11 - Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst
  • §12 - Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
  • §13 - Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen
  • §14 - Angestellte in leitender Stellung
  • Zweiter Abschnitt (Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung)

  • §15 - Unzulässigkeit der Kündigung
  • §16 - Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses
  • Dritter Abschnitt (Anzeigepflichtige Entlassungen)

  • §17 - Anzeigepflicht
  • §18 - Entlassungssperre
  • §19 - Zulässigkeit von Kurzarbeit
  • §20 - Entscheidungen der Agentur für Arbeit
  • §21 - Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
  • §22 - Ausnahmebetriebe
  • §22a
  • Vierter Abschnitt (Schlussbestimmungen)

  • §23 - Geltungsbereich
  • §24 - Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs
  • §25 - Kündigung in Arbeitskämpfen
  • §25a - Berlin-Klausel
  • §26 - In-Kraft-Treten
  •  

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