HwO
In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074, 2006 I S. 2095)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2091)
name="anm1">(1) Red. Anm.:Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
Erster Teil (Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes)
Erster Abschnitt (Berechtigung zum selbstständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks)
Zweiter Abschnitt (Handwerksrolle)
Dritter Abschnitt (Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe)
Zweiter Teil (Berufsbildung im Handwerk)
Erster Abschnitt (Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden)
Zweiter Abschnitt (Ausbildungsordnung, Änderung der Ausbildungszeit)
Dritter Abschnitt (Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse)
Vierter Abschnitt (Prüfungswesen)
Fünfter Abschnitt (Regelung und Überwachung der Berufsausbildung)
Sechster Abschnitt (Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung)
Siebenter Abschnitt (Berufliche Bildung behinderter Menschen, Berufsausbildungsvorbereitung)
Achter Abschnitt (Berufsbildungsausschuß)
Dritter Teil (Meisterprüfung, Meistertitel)
Erster Abschnitt (Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk)
Zweiter Abschnitt (Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe)
Vierter Teil (Organisation des Handwerks)
Erster Abschnitt (Handwerksinnungen)
Zweiter Abschnitt (Innungsverbände)
Dritter Abschnitt (Kreishandwerkerschaften)
Vierter Abschnitt (Handwerkskammern)
Fünfter Teil (Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften)
(ohne Gliederung)
