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HeizkostenV
Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten

In der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3250)


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(ohne Gliederung)

  • 1 - Anwendungsbereich
  • 2 - Vorrang vor rechtsgeschäftlichen Bestimmungen
  • 3 - Anwendung auf das Wohnungseigentum
  • 4 - Pflicht zur Verbrauchserfassung
  • 5 - Ausstattung zur Verbrauchserfassung
  • 6 - Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung
  • 7 - Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
  • 8 - Verteilung der Kosten der Versorgung mit Warmwasser
  • 9 - Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme und Warmwasser bei verbundenen Anlagen
  • 9a - Kostenverteilung in Sonderfällen
  • 9b - Kostenaufteilung bei Nutzerwechsel
  • 10 - Überschreitung der Höchstsätze
  • 11 - Ausnahmen
  • 12 - Kürzungsrecht, Übergangsregelung
  • 13
  • 14
  •  

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