BetrVG
In der Fassung der Bekanntmachung vom 25. September 2001 (BGBl. I S. 2518)
Zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2424)
Erster Teil (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Teil (Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat)
Erster Abschnitt (Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats)
Zweiter Abschnitt (Amtszeit des Betriebsrats)
Dritter Abschnitt (Geschäftsführung des Betriebsrats)
Vierter Abschnitt (Betriebsversammlung)
Fünfter Abschnitt (Gesamtbetriebsrat)
Sechster Abschnitt (Konzernbetriebsrat)
Dritter Teil (Jugend- und Auszubildendenvertretung)
Erster Abschnitt (Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung)
Zweiter Abschnitt (Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung)
Dritter Abschnitt (Dritter Abschnitt Konzern-Jugend- und Auszubildendenvertretung)
Vierter Teil (Mitwirkung und Mitbestimmung der Arbeitnehmer)
Erster Abschnitt (Allgemeines)
Zweiter Abschnitt (Mitwirkungs- und Beschwerderecht des Arbeitnehmers)
Dritter Abschnitt (Soziale Angelegenheiten)
Vierter Abschnitt (Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung)
Fünfter Abschnitt (Personelle Angelegenheiten)
Erster Unterabschnitt (Allgemeine personelle Angelegenheiten)
Zweiter Unterabschnitt (Berufsbildung)
Dritter Unterabschnitt (Personelle Einzelmaßnahmen)
Sechster Abschnitt (Wirtschaftliche Angelegenheiten)
Erster Unterabschnitt (Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten)
Zweiter Unterabschnitt (Betriebsänderungen)
Fünfter Teil (Besondere Vorschriften für einzelne Betriebsarten)
Erster Abschnitt (Seeschifffahrt)
Zweiter Abschnitt (Luftfahrt)
Dritter Abschnitt (Tendenzbetriebe und Religionsgemeinschaften)
Sechster Teil (Straf- und Bußgeldvorschriften)
Siebenter Teil (Änderung von Gesetzen)
Achter Teil (Übergangs- und Schlussvorschriften)
