BauGB
Baugesetzbuch (BauGB)
In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414)
Zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember 2008 (BGBl. I S. 3018)
name="anm1">(1) Amtl. Anm.:Dieses Gesetz dient der Umsetzung folgender Richtlinien:
Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 807/2003 des Rates vom 14. April 2003 (ABl. EU Nr. L 122 S. 36); | |
Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. EG Nr. L 175 S. 40), zuletzt geändert durch Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 (ABl. EU Nr. L 156 S. 17); | |
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 S. 7), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003 (ABl. EU Nr. L 284 S. 1); | |
Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (ABl. EG Nr. L 197 S. 30). |
Erstes Kapitel (Allgemeines Städtebaurecht)
Erster Teil (Bauleitplanung)
Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Vorbereitender Bauleitplan (Flächennutzungsplan))
Dritter Abschnitt (Verbindlicher Bauleitplan (Bebauungsplan))
Vierter Abschnitt (Zusammenarbeit mit Privaten; vereinfachtes Verfahren)
Zweiter Teil (Sicherung der Bauleitplanung)
Erster Abschnitt (Veränderungssperre und Zurückstellung von Baugesuchen)
Zweiter Abschnitt (Teilung von Grundstücken; Gebiete mit Fremdenverkehrsfunktionen)
Dritter Abschnitt (Gesetzliche Vorkaufsrechte der Gemeinde)
Dritter Teil (Regelung der baulichen und sonstigen Nutzung; Entschädigung)
Erster Abschnitt (Zulässigkeit von Vorhaben)
Zweiter Abschnitt (Entschädigung)
Vierter Teil (Bodenordnung)
Erster Abschnitt (Umlegung)
Zweiter Abschnitt (Vereinfachte Umlegung)
Fünfter Teil (Enteignung)
Erster Abschnitt (Zulässigkeit der Enteignung)
Zweiter Abschnitt (Entschädigung)
Dritter Abschnitt (Enteignungsverfahren)
Sechster Teil (Erschließung)
Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Erschließungsbeitrag)
Siebter Teil (Maßnahmen für den Naturschutz)
Zweites Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
Erster Teil (Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Vorbereitung und Durchführung)
Dritter Abschnitt (Besondere sanierungsrechtliche Vorschriften)
Vierter Abschnitt (Sanierungsträger und andere Beauftragte)
Fünfter Abschnitt (Abschluss der Sanierung)
Sechster Abschnitt (Städtebauförderung)
Zweiter Teil (Städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen)
Dritter Teil (Stadtumbau)
Vierter Teil (Soziale Stadt)
Fünfter Teil (Private Initiativen)
Sechster Teil (Erhaltungssatzung und städtebauliche Gebote)
Erster Abschnitt (Erhaltungssatzung)
Zweiter Abschnitt (Städtebauliche Gebote)
Siebter Teil (Sozialplan und Härteausgleich)
Achter Teil (Miet- und Pachtverhältnisse)
Neunter Teil (Städtebauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur)
Drittes Kapitel (Sonstige Vorschriften)
Erster Teil (Wertermittlung)
Zweiter Teil (Allgemeine Vorschriften; Zuständigkeiten; Verwaltungsverfahren; Planerhaltung)
Erster Abschnitt (Allgemeine Vorschriften)
Zweiter Abschnitt (Zuständigkeiten)
Dritter Abschnitt (Verwaltungsverfahren)
Vierter Abschnitt (Planerhaltung)
Dritter Teil (Verfahren vor den Kammern (Senaten) für Baulandsachen)
Viertes Kapitel (Überleitungs- und Schlussvorschriften)
Erster Teil (Überleitungsvorschriften)
Zweiter Teil (Schlussvorschriften)
(ohne Gliederung)
