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BZRG
Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

In der Fassung der Bekanntmachung vom 21. September 1984 (BGBl. I S. 1229, 1985 I S. 195)

Zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827)


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Erster Teil (Registerbehörde)

  • §1 - Bundeszentralregister
  • §2
  • Zweiter Teil (Das Zentralregister)

    Erster Abschnitt (Inhalt und Führung des Registers)

  • §3 - Inhalt des Registers
  • §4 - Verurteilungen
  • §5 - Inhalt der Eintragung
  • §6 - Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
  • §7 - Aussetzung zur Bewährung
  • §8 - Sperre für Fahrerlaubnis
  • §9
  • §10 - Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
  • §11 - Schuldunfähigkeit
  • §12 - Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
  • §13 - Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
  • §14 - Gnadenerweise und Amnestien
  • §15 - Eintragung der Vollstreckung
  • §16 - Wiederaufnahme des Verfahrens
  • §17 - Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
  • §18 - Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
  • §19 - Aufhebung von Entscheidungen
  • §20 - Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
  • §20a - Namensänderung
  • §21 - Erhebung der Strafverfolgungsstatistik
  • §21a - Automatisiertes Auskunftsverfahren
  • §22 - Hinweispflicht der Registerbehörde
  • §23 - Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
  • §24 - Entfernung von Eintragungen
  • §25 - Anordnung der Entfernung
  • §26 - Zu Unrecht entfernte Eintragungen
  • Zweiter Abschnitt (Suchvermerke)

  • §27 - Speicherung
  • §28 - Behandlung
  • §29 - Erledigung
  • Dritter Abschnitt (Auskunft aus dem Zentralregister)

    1. (Führungszeugnis)

  • §30 - Antrag
  • §31 - Erteilung des Führungszeugnisses an Behörden
  • §32 - Inhalt des Führungszeugnisses
  • §33 - Nichtaufnahme von Verurteilungen nach Fristablauf
  • §34 - Länge der Frist
  • §35 - Gesamtstrafe, Einheitsstrafe und Nebenentscheidungen
  • §36 - Beginn der Frist
  • §37 - Ablaufhemmung
  • §38 - Mehrere Verurteilungen
  • §39 - Anordnung der Nichtaufnahme
  • §40 - Nachträgliche Eintragung
  • 2. (Unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister)

  • §41 - Umfang der Auskunft
  • §42 - Auskunft an den Betroffenen
  • §42a - Auskunft für wissenschaftliche Zwecke
  • §42b - Auskünfte zur Vorbereitung von Rechtsvorschriften und allgemeinen Verwaltungsvorschriften
  • §42c - Protokollierungen
  • §43 - Weiterleitung von Auskünften
  • 3. (Auskünfte an Behörden)

  • §44 - Vertrauliche Behandlung der Auskünfte
  • 4. (Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes)

  • §44a - Versagung der Auskunft
  • Vierter Abschnitt (Tilgung)

  • §45 - Tilgung nach Fristablauf
  • §46 - Länge der Tilgungsfrist
  • §47 - Feststellung der Frist und Ablaufhemmung
  • §48 - Anordnung der Tilgung wegen Gesetzesänderung
  • §49 - Anordnung der Tilgung in besonderen Fällen
  • §50 - Zu Unrecht getilgte Eintragungen
  • Fünfter Abschnitt (Rechtswirkung der Tilgung)

  • §51 - Verwertungsverbot
  • §52 - Ausnahmen
  • Sechster Abschnitt (Begrenzung von Offenbarungspflichten des Verurteilten)

  • §53 - Offenbarungspflicht bei Verurteilungen
  • Siebenter Abschnitt (Verurteilungen durch Stellen eines anderen Staates und Auskünfte an solche Stellen)

  • §54 - Eintragungen in das Register
  • §55 - Verfahren bei der Eintragung
  • §56 - Behandlung von Eintragungen
  • §57 - Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
  • §58 - Berücksichtigung von Verurteilungen
  • Dritter Teil (Das Erziehungsregister)

  • §59 - Führung des Erziehungsregisters
  • §60 - Eintragungen in das Erziehungsregister
  • §61 - Auskunft aus dem Erziehungsregister
  • §62 - Suchvermerke
  • §63 - Entfernung von Eintragungen
  • §64 - Begrenzung von Offenbarungspflichten des Betroffenen
  • Vierter Teil (Übernahme des Strafregisters beim Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik)

  • §64a - Strafregister der Deutschen Demokratischen Republik
  • §64b - Eintragungen und Eintragungsunterlagen
  • Fünfter Teil (Übergangs- und Schlussvorschriften)

  • §65 - Übernahme von Eintragungen in das Zentralregister
  • §66 - Bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes getilgte oder tilgungsreife Eintragungen
  • §67 - Eintragungen in der Erziehungskartei
  • §68 - Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften
  • §69 - Übergangsvorschriften
  • §70
  • §71
  •  

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