BImSchG
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge
In der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830)
Zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2433)
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(1) Red. Anm.:Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.
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Erster Teil (Allgemeine Vorschriften)
§1 - Zweck des Gesetzes
§2 - Geltungsbereich
§3 - Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil (Errichtung und Betrieb von Anlagen)
Dritter Teil (Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen und Schmierstoffen; Biokraftstoffe)
Vierter Teil (Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen)
§38 - Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen
§39 - Erfüllung von zwischenstaatlichen Vereinbarungen und Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften
§40 - Verkehrsbeschränkungen
§40a
§40b
§40c
§40d
§40e
§41 - Straßen und Schienenwege
§42 - Entschädigung für Schallschutzmaßnahmen
§43 - Rechtsverordnung der Bundesregierung
Fünfter Teil (Überwachung und Verbesserung der Luftqualität, Luftreinhalteplanung)
§44 - Überwachung der Luftqualität
§45 - Verbesserung der Luftqualität
§46 - Emissionskataster
§46a - Unterrichtung der Öffentlichkeit
§47 - Luftreinhaltepläne, Aktionspläne, Landesverordnungen
Sechster Teil (Lärmminderungsplanung)
§47a - Anwendungsbereich des Sechsten Teils
§47b - Begriffsbestimmungen
§47c - Lärmkarten
§47d - Lärmaktionspläne
§47e - Zuständige Behörden
§47f - Rechtsverordnungen
Siebenter Teil (Gemeinsame Vorschriften)
§48 - Verwaltungsvorschriften
§48a - Rechtsverordnungen über Emissionswerte und Immissionswerte
§48b - Beteiligung des Bundestages beim Erlass von Rechtsverordnungen
§49 - Schutz bestimmter Gebiete
§50 - Planung
§51 - Anhörung beteiligter Kreise
§51a - Kommission für Anlagensicherheit
§51b - Sicherstellung der Zustellungsmöglichkeit
§52 - Überwachung
§52a - Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
§53 - Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz
§54 - Aufgaben
§55 - Pflichten des Betreibers
§56 - Stellungnahme zu Entscheidungen des Betreibers
§57 - Vortragsrecht
§58 - Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§58a - Bestellung eines Störfallbeauftragten
§58b - Aufgaben des Störfallbeauftragten
§58c - Pflichten und Rechte des Betreibers gegenüber dem Störfallbeauftragten
§58d - Verbot der Benachteiligung des Störfallbeauftragten, Kündigungsschutz
§58e - Erleichterungen für auditierte Unternehmensstandorte
§59 - Zuständigkeit bei Anlagen der Landesverteidigung
§60 - Ausnahmen für Anlagen der Landesverteidigung
§61
§62 - Ordnungswidrigkeiten
§62a
§63
§64
§65
Achter Teil (Schlussvorschriften)
§66 - Fortgeltung von Vorschriften
§67 - Übergangsvorschrift
§67a - Überleitungsregelung aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§68
§69
§70
§71
§72
§73 - Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren
(ohne Gliederung)
Anlage1 - Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik