ArbGG
In der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036)
Zuletzt geändert durch Artikel 9 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Juli 2009 (BGBl. I S. 2449)
ERSTER TEIL (Allgemeine Vorschriften)
ZWEITER TEIL (Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen)
ERSTER ABSCHNITT (Arbeitsgerichte)
ZWEITER ABSCHNITT (Landesarbeitsgerichte)
DRITTER ABSCHNITT (Bundesarbeitsgericht)
DRITTER TEIL (Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen)
ERSTER ABSCHNITT (Urteilsverfahren)
ERSTER UNTERABSCHNITT (Erster Rechtszug)
ZWEITER UNTERABSCHNITT (Berufungsverfahren)
DRITTER UNTERABSCHNITT (Revisionsverfahren)
VIERTER UNTERABSCHNITT (Beschwerdeverfahren, Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör)
FÜNFTER UNTERABSCHNITT (Wiederaufnahme des Verfahrens)
ZWEITER ABSCHNITT (Beschlussverfahren)
ERSTER UNTERABSCHNITT (Erster Rechtszug)
ZWEITER UNTERABSCHNITT (Zweiter Rechtszug)
DRITTER UNTERABSCHNITT (Dritter Rechtszug)
VIERTER UNTERABSCHNITT (Beschlussverfahren in besonderen Fällen)
VIERTER TEIL (Schiedsvertrag in Arbeitsstreitigkeiten)
FÜNFTER TEIL (Übergangs- und Schlussvorschriften)
