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Während noch vor einigen Jahren Rechtsanwälte hauptsächlich über offline Branchen- oder Telefonbücher gefunden wurden, findet die Suche heutzutage hauptsächlich über das Internet statt. Ihr potentieller Mandant hat ein Problem und sucht nach einem Rechtsanwalt in seiner Nähe, dem er das Mandat erteilen kann. Deswegen ist für jeden Rechtsanwalt die eigene Homepage ein Muss. Allerdings müssen dabei natürlich auch vielfältige Aspekte wie beispielsweise ein ansprechendes Homepagedesign und ein passender Domainname gefunden werden. Rein rechtlich gesehen ist die Einrichtung einer eigenen Homepage unproblematisch. Gemäß § 6 II 2 BORA wird eine Homepage von Rechtsanwälten als "anderes vergleichbares Informationsmittel" angesehen und ist daher zulässig.
Mit einer der wichtigsten Aspekte auf dem Weg zur eigenen Homepage ist der Domainname. Für einen professionellen Webauftritt sollten Sie allerdings keine kostenlosen Domains erwerben. Diese sind meistens nämlich nur sogenannte Subdomains und werden von den Suchmaschinen schlecht indexiert. Deshalb sollten Sie auf jeden Fall kostenpflichtige Toplevel-Domains für Ihren Webauftritt als Rechtsanwalt verwenden. Die Suchmaschinen sehen diese als hochwertiger an und Ihre Domain wird somit auch in den Suchergebnissen besser aufgeführt. Zu den Toplevel-Domains gehören beispielsweise die Endungen com, net, org, biz, eu, de, ch oder at. Doch welche dieser Domain-Endungen ist für die eigene Homepage als Rechtsanwalt sinnvoll. Normalerweise sollten Sie eine Domain mit einem Länderkürzel (de = Deutschland, ch = Schweiz, at = Österreich) präferieren. Befindet sich Ihre Kanzlei in Deutschland und Ihre Mandanten sind fast ausschließlich Deutsche, dann sollten Sie die Endung "de" wählen. Wenn Sie allerdings europaweit tätig sind, dann sollten Sie die Endung "eu" in Erwägung ziehen. Sind Sie als Rechtsanwalt auch außerhalb des europäischen Raumes tätig, so empfiehlt sich die Endung "com" (vor allem wenn Sie Ihre Mandate im angloamerikanischen Sprachraum generieren).
Bei der Wahl Ihres Domain-Namens sollten Sie mit Bedacht vorgehen. Ein richtig gewählter Homepage-Name kann Ihre Auffindbarkeit in den Suchmaschinen stark verbessern. Überlegen Sie sich am besten einen kurzen und einprägsamen Domain-Namen für Ihre Webseite, der nach Möglichkeit auch die Berufsbezeichnung Rechtsanwalt enthält. Hier ein Beispiel: www.rechtsanwalt-reimann.de, www.kanzlei-reimann.de oder www. ra-reimann.de. Ein beschreibender Name wie www.rechtsanwalt-arbeitsrecht.de eignet sich auch gut, da Ihre potentiellen Mandanten diesen Suchbegriff wahrscheinlich in die Suchmaschine eingeben und dann möglicherweise Ihre Homepage unter den Suchbegriffen gelistet wird. Allerdings sollten Sie allgemeine rechtliche Fachgebiete oder Bezeichnungen nicht als Webseiten-Namen wählen. Eine Kanzlei-Homepage mit dem fachspezifischen Kurznamen, wie beispielsweise www.Verkehrsrecht.de wird wahrscheinlich als wettbewerbswidrig eingestuft werden, weil dadurch ein unfairer Wettbewerbsvorteil erlangt werden kann. Auch Webseiten mit wertenden Beschreibungen wie www.besterAnwalt.de sollten unbedingt vermieden werden. Nun müssen Sie nur noch überprüfen, ob Ihr gewünschter Domain-Name noch verfügbar ist. Dazu ist, zumindest bei de-Domains, die www.denic.de die richtige Anlaufstelle. Andere Domainendungen können Sie beispielsweise über www.topster.de/domain-checker/ auf Ihre Verfügbarkeit hin überprüfen. Der Domain-Name sollte in Ihren Marketingüberlegungen immer weit vorne stehen, denn schließlich sollte er in allen Ihrer Werbemedien (Briefpapier, Visitenkarten und Kanzleibroschüre) auftauchen. Nur so kann Ihre Rechtsanwalt-Homepage auch offline eine gute Reichweite erzielen.
Wenn Sie einen aussagekräftigen Namen für Ihre Rechtsanwalt – Homepage gefunden haben, dann stellt sich natürlich die Frage, bei welchem Anbieter die Domain gekauft werden soll. Der Markt ist hierbei sehr unübersichtlich und in einem stetigen Wechsel befindlich. Letztlich entscheidet auch immer der Zweck Ihrer zukünftigen Webseite darüber, welcher Hosting-Anbieter (Domain-Betreiber) der richtige ist. Wenn Sie beabsichtigen, Videos über Ihre Kanzlei oder Vortragsreihen zu veröffentlichen, dann ist sollten Sie am besten eine Traffic-Flatrate wählen. Videos können im Internet viel Datenverkehr verursachen, der bei manchen Anbietern teuer bezahlt werden muss. Deshalb sind Sie in diesem Fall dann auf der richtigen Seite. Ein sehr günstiger Webhosting-Anbieter mit Traffic-Flatrate ist www.ds-webhosting.de. Bei kleineren Webseiten mit text-lastigen Inhalten und Bildern ist eine Traffic-Flatrate zwar nicht unbedingt notwendig, aber Sie sind damit immer abgesichert, dass für zusätzlichen Datenverkehr keine weiteren Kosten anfallen.
Nicht jeder ist ein geborener Designer oder möchte sich mit technischen Details von Webseiten auseinandersetzen. Deshalb bieten einige Webhosting-Betreiber auch Homepage-Baukästen an, mit denen auch totale Laien schnell und einfach eine professionell wirkende Webseite erstellen können (z.B. bei Strato). Eine andere Möglichkeit besteht darin, fertige Homepagevorlagen zu kaufen und diese dann auf die eigene Homepage hochzuladen. Diese Vorlagen müssen dann nur noch um eigene Texte und Bilder ergänzt werden. Einige Anbieter bieten sogar spezielle Vorlagen (Templates) für Rechtsanwaltskanzleien an. Ein guter Anbieter in diesem Bereich ist www.template-monster.de. Es ist auch möglich, gratis einen Wordpress-Blog auf Ihrer Homepage zu installieren und diesen dann mithilfe eines Templates anzupassen. Wordpress-Blogs haben den Vorteil, dass Sie leicht zu aktualisieren sind und vor allem von den Suchmaschinen gut indexiert werden. Falls Sie keine Lust oder Zeit haben, sich mit dem Homepage-Design oder technischen Details auseinanderzusetzen, können Sie auch eine externe Webdesign-Agentur mit der Erstellung Ihrer Webseite beauftragen.
Tipps für die Rechtsanwalt-Homepage als PDF
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