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Mitteilungen an die Presse sind für viele Rechtsanwaltskanzleien ein oft unterschätztes Marketinginstrument, um die eigene Kanzlei in das Bewusstsein der öffentlichen Wahrnehmung zu bringen. Allerdings sollten Pressemitteilungen nur dann herausgegeben werden, wenn auch ein wichtiger Anlass dazu besteht. Wichtige Anlässe für die Veröffentlichung einer Mitteilung an die Presse könnten beispielsweise sein:
Seien Sie mit der Herausgabe von Pressemitteilungen eher sparsam und schreiben Sie nicht jede Woche eine Pressemitteilung über banale Fälle, wie den Kaufhausdiebstahl um die Ecke. Damit machen Sie sich nur lächerlich. Wenn Sie sich an die oben genannten Kriterien halten, dann werden Ihre Pressemitteilungen auch ernst genommen. Durch die Mitteilungen können Sie sich in den Medien als Experte positionieren und auf Ihre Dienstleistung aufmerksam machen. Wenn Sie dabei mit Bedacht vorgehen und auch nur in Fällen von besonderer Relevanz an die Öffentlichkeit treten, wird der Effekt umso größer sein. Eine stetige Präsens in den Medien kann die Anzahl der Mandate deutlich erhöhen. Übertreiben Sie es aber nicht.
Eine professionell verfasste Pressemitteilung besitzt einen festgelegten Aufbau, den Sie bei vor dem Schreiben berücksichtigen sollten. Dazu gehören zunächst einmal folgende Grundvoraussetzungen:
Sie sollten beim Pressemitteilung Schreiben unbedingt auf die Einhaltung eines sachlich geprägten Schreibstils achten. Verzichten Sie deshalb auf werbende oder emotional aufgeladene Wörter im Bildzeitungs-Stil (Der qualifizierteste Anwalt Deutschlands rät…). Die Sprache sollte verständlich und einfach gehalten sein. Keine Bandwurmsätze! Die Verständlichkeit des Textes muss gewährleistet sein. Deshalb sollten Sie auch auf Fachsprache verzichten. Denken Sie immer auch an die späteren Leser der Pressemitteilung und gestalten Sie Ihren Text übersichtlich. Eine bessere Lesbarkeit lässt sich ganz einfach durch sinnvolle Absätze im Text erzielen. Binden Sie nach Möglichkeit auch ein Zitat in Ihre Pressemeldung ein. Dadurch können Pressemitteilungen aufgelockert werden. Hüten Sie sich allerdings vor Eigenzitaten. Dies wirkt auf den Leser befremdlich. Beim Pressemitteilung Schreiben können Sie auch von vornherein die Arbeit der Redakteure erleichtern, indem Sie passende Bilder oder Tabellen der Meldung anfügen. Dies wird immer gerne gesehen. Um Ihre Glaubwürdigkeit zu erhöhen, können Sie auch Telefonnummern oder E-Mail-Kontaktdaten von Streitgegnern anfügen. So können die Redakteure gleich bei der Gegenseite weiter recherchieren. Besonders effektiv ist diese Vorgehensweise natürlich, wenn Sie schon von vornherein wissen, dass der Streitgegner sich höchstwahrscheinlich nicht zu dem Fall äußern möchte. So stehen Sie in einem besseren Licht dar.
Sie sollten bei jeder Ihrer Pressemitteilungen darauf achten, dass diese neutral wirkt und nicht in die Reklame abgleitet. Auch wenn die Veröffentlichung durch Dritte (Journalisten) erfolgt, müssen Sie dies sicherstellen. Gemäß §6 III BORA (unzulässige Werbung durch Dritte) sind Sie dazu verpflichtet. Es bestehen allerdings noch weitere rechtliche Fallstricke, die es zu beachten gilt. So hat das OLG Düsseldorf (MDR 1999, 258) entschieden, dass die Aussage "Zur Beantwortung von Rechtsfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung" im Zusammenhang mit einer Presseveröffentlichung über gesetzliche Änderungen als unzulässig zu werten sei, da es sich um Mandatswerbung handle. Wenn Sie eine Pressemitteilung veröffentlichen möchten, dann ist es natürlich am einfachsten, sich an Lokalzeitungen oder Redaktionen von kostenlosen Sonntagsblättern zu wenden. Diese Redaktionen veröffentlichen gerne Pressemitteilungen mit Lokalholorit. Bei bundesweit agierenden Zeitungen oder Zeitschriften wird es mit Sicherheit wesentlich schwieriger sein, eine Pressemitteilung zu veröffentlichen, es sei denn, Ihre Kanzlei ist bundesweit bekannt oder Sie betreuen gerade ein Mandat mit großer öffentlicher Aufmerksamkeit (z.B. Mord).
Pressemitteilungen sollten Sie nur veröffentlichen, wenn es auch etwas Neues über Ihr Unternehmen zu berichten gibt. Doch welche Themen sind für Pressemitteilungen überhaupt geeignet. Hier finden Sie eine kleine Liste mit relevanten Themen:
In den letzten Jahren haben sich immer mehr Anbieter für Pressmitteilungen im Internet angesiedelt. Bei einigen Unternehmen sind die Pressemitteilungen kostenpflichtig, es existiert aber auch eine Reihe von Anbietern, die absolut kostenlos Ihre Pressemitteilung veröffentlichen. Das Internet ist eine sehr kostengünstige und effektive Methode, um Pressemitteilungen möglichst schnell und effektiv im Internet zu verbreiten. Viele Anbieter schalten die Pressemitteilung erst nach einer Überprüfung frei, um eine hohe Qualität der Einträge zu gewährleisten.
Im Folgenden finden Sie eine kleine Übersicht über Internetunternehmen, bei denen Sie Ihre Pressemitteilung veröffentlichen können:
PRESSEMITTEILUNG
Zur sofortigen Veröffentlichung
Kanzlei in Musterstadt mit neuem Sozius
Musterstadt – 07.01.2010 – Fachanwalt für Steuerrecht ergänzt das Rechtsanwalts-Team der Kanzlei Mustermann.
Am 29.12.2009 ist Steuerfachanwalt Alfred Bernstedt (42) der Kanzlei Mustermann als Sozius beigetreten.
Herr RA Bernstedt hat seine Fachanwaltsausbildung im Steuerrecht an der Ruhr-Universität-Bochum mit dem Magister Legum (LL.M.) abgeschlossen. Bernstedt hat zudem jahrelang Seminare für Steuerberater an der Universität Bonn abgehalten und ist Autor mehrerer Fachbücher mit steuerrechtlichem Schwerpunkt.
Prof. Meinhard Weber (52), Steuerrechtsexperte der Ruhr-Universität-Bochum beglückwünscht die Kanzlei Mustermann zum Beitritt Bernstedts: „Mit Herrn RA Bernstedt hat die Kanzlei Mustermann einen etablierten Steuerexperten gewinnen können. Dadurch kann die steuerrechtliche Betreuung der Mandanten in gewohnt hoher Qualität noch weiter ausgebaut werden.“
Die Kanzlei Mustermann wurde im Jahr 1993 gegründet und besteht mittlerweile aus drei Anwälten mit steuerrechtlichem Schwerpunkt. Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt vor allem bei der Betreuung von Privatpersonen und kleineren Unternehmen.
Pressemitteilung (Muster) als PDF
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