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JuraForum.deFür AnwälteKanzleigründungRechtsanwalts GmbH 

Rechtsanwalts GmbH

Kanzleigründung

Ein Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin besitzt die Möglichkeit eine Kanzlei in der Form einer GmbH zu betreiben. Häufig tritt dabei auch der Name Rechtsanwaltsgesellschaft oder RA GmbH in Erscheinung. 

Welche gesetzlichen Regelungen sind anwendbar?

Grundsätzlich gelten für die RA GmbH die allgemeinen Regeln zur GmbH. Sie ist  im Prozess nach dem GmbH-Gesetz voll rechtsfähig und handelt in der Regel durch ihre Organe und Vertreter. Sie muss den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und darf sich nicht in einem Vermögensverfall befinden.

Bei einer Rechtsanwalts GmbH gibt es allerdings einige Besonderheiten. Es für die Zulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft erforderlich, dass die Rechtsanwaltskammer zustimmt. Weiterhin müssen innerhalb der Gesellschaft gemäß § 59f BRAO die Mehrzahl der Geschäftsführer Rechtsanwälte sein. Ansonsten ist es der Gesellschaft frei überlassen andere Gesellschafter zu besitzen. Voraussetzung ist lediglich, dass  die Gesellschafter nach § 59a BRAO sich mit einem Rechtsanwalt zu einer Sozietät zusammenschließen dürfen.

Eine weitere Besonderheit ist, dass eine RA GmbH nicht die Verteidigung innerhalb eines Strafrechtsverfahrens begleiten kann. Es ist erforderlich, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft eine Vollmacht auf einen einzelnen Rechtsanwalt ausstellt. Ist dies der Fall, dann ist der Rechtsanwalt in der Lage das Strafverfahren für die RA GmbH zu leiten.

Was ist einer der größten Vorteile einer Anwalts-GmbH?

Ein weiterer Vorteil eine Rechtsanwaltskanzlei ist die Haftung der einzelnen Gesellschafter. Die Rechtsanwalts GmbH Haftung hat den Vorteil, dass eine persönliche Haftung nicht vorhanden ist. Die RA GmbH haftet lediglich mit dem Gesellschaftsvermögen und kann somit, bei falscher Mandatsbetreuung, nicht in eine uferlose Rechtsanwalts GmbH Haftung kommen.


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