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Schon vor der Kanzleigründung sollten Sie unbedingt eine Kostenaufstellung erstellen, um einen Gesamtüberblick davon zu erhalten, was auf Sie zukommt. Dabei sollten Sie auf jeden Fall zusammenfassen, welche einmaligen Investitionen auf Sie zukommen. Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, in der Sie diese Investitionskosten zusammentragen können:
Neben den einmaligen Investitionskosten sollten Sie natürlich auch eine Aufstellung der laufenden Kosten durchführen. In der Betriebswirtschaft werden diese als Betriebskosten bezeichnet. Im Folgenden finden Sie eine Tabelle, in der Sie Ihre Betriebskosten auflisten können. Nur so behalten Sie den Überblick über Ihre laufenden Ausgaben.
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