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Für Nichtjuristen ist die juristische Ausbildung sehr unübersichtlich. Es existieren Rechtsanwälte, Rechtsanwälte mit Tätigkeitsschwerpunkt, Rechtsanwälte mit Interessenschwerpunkt, Fachanwälte, Anwälte mit Dr-Titel und akademische Titel wie LL.M. (Master of Law). Jeder Rechtsanwalt in Deutschland muss zunächst das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen abgeschlossen haben und verfügt somit über die Befähigung zum Richteramt. Ein normaler Rechtsanwalt ohne weitere Zusatzqualifikation ist dazu ausgebildet, jegliche Form von Rechtsstreitigkeiten zu vertreten. Rechtsanwälte eignen sich vor allem dazu, schon im Vorfeld möglichst früh innerhalb eines Verfahrens einzugreifen, um so möglichst eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Rechtsanwälte sind nicht zuletzt seit der Einführung des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) daran interessiert, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen, da dies besser vergütet wird, als eine Klageerhebung.
Rechtsanwälte, die über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren in einem Tätigkeitsbereich (z.B. Verwaltungsrecht oder Familienrecht) tätig gewesen sind, können Tätigkeitsschwerpunkte angeben, um Ihre berufliche Spezialisierung hervorzuheben. Dabei dürfen mittlerweile auch schon rechtliche Unterkategorien wie beispielsweise Kündigungsschutz, Arbeitsvertrag, Zeugnisrecht oder Tarifvertragsrecht als Tätigkeitsschwerpunkte angegeben werden. Der Verweis auf Schwerpunktsetzungen hinsichtlich der primären Tätigkeiten taucht auch in Branchenbüchern und Visitenkarten dieser Kanzleien auf. Jedoch ist der Verweis auf Tätigkeitsschwerpunkt nicht mit einer gesonderten juristischen Ausbildung verbunden wie bei einem Fachanwaltstitel. Vielmehr bietet die Schwerpunktsetzung zukünftigen Mandanten eine Orientierung über die anwaltliche Tätigkeit.
Viele junge Berufseinsteiger versuchen sich als Rechtsanwalt durch die Nennung von Interessenschwerpunkten von den Mitbewerbern abzuheben. Dabei ist mit der Nennung eines Interessenschwerpunktes keine gesonderte juristische Ausbildung verbunden. Auch ein bestimmter Zeitraum anwaltlicher Berufspraxis ist für die Nennung eines Interessenschwerpunktes nicht notwendig. Es kann schon ausreichen, wenn der betreffende Rechtsanwalt das angegebene Interessengebiet während des Studiums präferiert hat.
Ein Rechtsanwalt mit einem Dr als Titel in der Berufsbezeichnung sagt nichts über die Qualität der anwaltlichen Beratung aus. Schließlich wird der Dr – Titel für wissenschaftliches Arbeiten an der Universität verliehen und nicht für die Praxis der anwaltlichen Tätigkeit. Rechtsanwälte mit Professorentitel gibt es auch. Allerdings dürfen verbeamtete Professoren nicht als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei tätig sein, da diese ansonsten gegen das Standesrecht verstoßen. Folglich handelt es sich beiden praktizierenden Rechtsanwälten mit Professorentitel um Honorarprofessuren.
Einige Anbieter geben seit Jahren ein Ranking bedeutender Anwaltskanzleien heraus. Im Juve Handbuch wird eine Rangliste der wichtigsten Wirtschaftskanzleien in Deutschland geführt. Auch die Zeitschrift Focus hat ein Ranking der besten deutschen Kanzleien erstellt. Die Focus-Anwaltsliste teilt die Rechtsanwälte nach Fachgebieten auf, so dass schnell die gewünschten Experten des jeweiligen Rechtsgebietes gefunden werden können. Dabei wird auch aufgeschlüsselt, ob der betreffende Rechtsanwalt von den eigenen Kollegen empfohlen wird oder er im Rahmen seiner Tätigkeit viele Publikationen veröffentlicht hat. Die Anwaltslisten von Juve und Focus sind bei der Suche nach kompetenten Rechtsanwälten auf jeden Fall zu empfehlen.
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