JuraForum.de > Für Anwälte > Bewerbung als Jurist > Vorstellungsgespräch Jurist: Anreise zum Bewerbungsort
Die Anfahrt mit dem Auto oder der Bahn birgt natürlich immer ein gewisses Risiko, verspätet beim Vorstellungsgespräch zu erscheinen. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie sich nach Möglichkeit in ein Hotel am Bewerbungsort einquartieren. Empfehlenswert ist diese Vorgehensweise vor allem bei weit entfernten Bewerbungsorten. So können Sie sicherstellen, frisch und konzentriert ins Vorstellungsgespräch zu gehen. Nichts ist schlimmer, als eine stressige mehrstündige Anreise zum Bewerbungsort, mit der Gefahr, in einen Stau zu geraten. Also überlegen Sie sich vorher genau, ob eine Übernachtung nicht vielleicht die bessere Alternative zur Anfahrt darstellt.
Viele Arbeitgeber schließen eine Kostenübernahme für Übernachtungskosten von vornherein aus. Folglich müssen Sie die entstandenen Auslagen für die Hotelübernachtung aus den eigenen Mitteln bestreiten. Allerdings besteht die Möglichkeit, die entstandenen Kosten steuerlich geltend zu machen.
Steuertipps zur Geltendmachung der Übernachtungs- und Bewerbungskosten finden Sie zum Beispiel unter:
www.karriere-jura.de/newsletter/bericht3.htm
Bei Arbeitslosen hingegen können die Anreise- und Fahrtkosten komplett von der zuständigen Behörde übernommen werden. Entsprechende Anträge müssen allerdings schon vorher gestellt werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass der potentielle Arbeitgeber die Anreise- und Übernachtungskosten nicht trägt. Meist sind diese Hinweise schon in den Einladungsschreiben zum Vorstellungsgespräch vermerkt. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich dies auch noch schriftlich nach dem Vorstellungsgespräch bestätigen lassen. Es hängt allerdings vom Ermessen des Amtes ab, ob diese Unterstützungsleistung gewährt wird. Hat der Arbeitgeber im Einladungsschreiben darauf verzichtet, ausdrücklich die Übernahme der Anreise- und Übernachtungskosten auszuschließen, muss er gemäß § 670 BGB auch für diese Kosten aufkommen.
Vorstellungsgespräch Jurist: Anreise zum Bewerbungsort © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum