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JuraForum.deFür AnwälteAnwaltshaftungBeweislast bei der Anwaltshaftung 

Beweislast bei der Anwaltshaftung

Anwaltshaftung

Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Mandanten, aber gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB gilt dies nicht bei einer Pflichtverletzung des Rechtsanwalts.

Beweiserleichterungen zu Gunsten des Mandanten:

  • Anscheinsbeweis beim Vorwurf unzureichender Sachverhaltsaufklärung dafür, dass der Mandant die fehlenden Informationen auf Nachfrage des Rechtsanwalts geliefert hätte
  • Anscheinsbeweis bei unzureichender Beratung dafür, dass der Mandant sich beratungsgemäß verhalten hätte, wenn nur eine bestimmte Verhaltensweise vernünftig gewesen wäre


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