Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

ZR HA: tod eines Vertretenen!

Dies ist eine Diskussion zu ZR HA: tod eines Vertretenen! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 12.04.2006, 10:01
Boardneuling
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 5
Keine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, lawww hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unhappy ZR HA: tod eines Vertretenen!

Hallo Leidensgenossen.
Ich brauche ganz schnell und ganz dringend eure Hilfe!!!
Hier meine ZR-HA:

Der in München lebende Briefmarkenhändler A erfährt, dass der B, ein Philatelist in Ham-burg, den ungestempelten Posthörnchensatz zum günstigen Preis von 2000,- € anbietet. A beauftragt seinen Bekannten C, der nach Hamburg zu fahren beabsichtigt, das Angebot zu überprüfen und gegebenenfalls den Kauf für ihn abzuschließen. Ein Entgelt wird für diesen Freundschaftsdienst nicht vereinbart.
Noch vor der Ankunft des C in Hamburg stirbt A an einem Herzinfarkt. C erfährt davon nichts und kauft die Briefmarken in Hamburg im Namen des A für 2000,- €. Der Kaufvertrag sieht vor, dass die Marken nach einer Woche geliefert und bezahlt werden sollen.
D ist Alleinerbin des A. D verlangt nach Ablauf der Woche von B die Übereignung der Briefmarken.
B bestreitet seine Verpflichtung mit der Behauptung, er habe mit A und nicht mit D abschlie-ßen wollen; von D sei beim Vertragsschluss keine Rede gewesen.

1.) Kann D von B die Übereignung der Briefmarken verlangen?
2.) Wie ist die Rechtslage zwischen B, C und D wenn C erst 17 Jahre alt ist und seine Eltern keine Zustimmung geben?

Ich steh völlig auf dem schlauch was ich alles beachten und prüfen muss?
Vielleicht kann mir jemand die § nennen die ich auf keinen Fall übersehen darf...
bitte helft mir!!!
LAWWW
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Schadenersatzansprüche des Vertretenen gegen den Vertreter Bürgerliches Recht allgemein 18.10.2009 11:46
Schadensersatz des Vertretenen ggü. dem Vertreter Bürgerliches Recht allgemein 04.09.2007 15:14
verpachtung eines bereits zu einem Mietobjekt gehörenden teil eines Gartens Mietrecht 18.04.2007 19:58
Kann die Überschreibung eines Hauses aufgehoben werden nach Eintritt eines Erbfalls? Erbrecht 17.01.2007 12:26
WR - Bau eines eisbrechenden Forschungsbohrschiffes und Förderung eines Freie-Elektronen-Lasers empfohlen Nachrichten: Wissenschaft 22.05.2006 13:00





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN