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Zivilrecht ; Kaufvertrag oder Werkvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Zivilrecht ; Kaufvertrag oder Werkvertrag innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 09:12
Boardneuling
 
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Zivilrecht ; Kaufvertrag oder Werkvertrag

Hallo!

Ich bräuchte dringend Hilfe bei der Bewertung des folgenden Falles;

Die Möbeltischlerei des T stellt getreue Nachbildungen antiker Möbel her. In seinem Programm ist unter anderem ein Geschirrschrank aus Kirschhloz zu einem Preis von 4,750€. Die Versandhandlung der V, bei der auch Selbstabholung möglich ist, bietet diese für gewerbliche Weiterverkäufer aber auch für private Endverkäufer zum Versand an. Der Möbelhändler K kauft, nach dem er ein Prospekt von V erhalten hatte, besagten Küchenschrank. V bringt diesen Schrank zum Versand, der auf Wunsch des Käufers erfolgt. Der Fahrer F der sonst stets zuverlässigen Spedition verursacht schuldhaft einen Unfall, bei dem der Schrank vollkommen zerstörrt wird. V verlangt Zahlung.

Meine Fragen sind folgende;

Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen T und V zu qualifizieren

Muss die Anspruchsgrundlage, nach der die Unmöglichkeit zu beurteilen ist hier § 433 oder § 631 BGB lauten? Die Falllösung nach beiden Anspruchsgrundlagen ist mir klar, kann aber im konkreten Fall aber einfach nicht die richtige Anspruchsgrundlage finden. In welchem Verhältnis könnte § 645 I analog BGB zu diesem Fall stehen .

lIeben dank für Vorschläge und Begründungen.

Geändert von ellegirl24 (17.09.2007 um 10:13 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 17.09.2007, 09:27
V.I.P.
 
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AW: Zivilrecht ; Kaufvertrag oder Werkvertrag

Zitat:
Zitat von ellegirl24
Wie ist das Rechtsverhältnis zwischen T und S zu qualifizieren
Wer soll denn S sein...? Die Spedition? Da gibts meines Erachtens kein vertragliches Rechtsverhältnis, außer du kannst da noch eins ergänzen. Aber wenn T für V die Dinger herstellt und V die dann verkauft, ist der T im Bezug zu den Vertragspartnern von V komplett raus (Produkthaftung mal ausgenommen).
Gruß
Marcus
__________________
Gummibären an die Macht!
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2007, 02:24
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AW: Zivilrecht ; Kaufvertrag oder Werkvertrag

Ich würde ja einfach 433 sagen. Aber wenn man den Sachverhalt so verstehen will kann man wohl auch auf 651, 433 abstellen.
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  #4 (permalink)  
Alt 30.11.2007, 22:05
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AW: Zivilrecht ; Kaufvertrag oder Werkvertrag

Da V ein Großhändler ist, sollte man erst mal evtl. existierende AGBs prüfen. In denen gibt es sehr häufig eine entsprechende Klausel. Ich würde aber als AGL den 433 nehmen, weil es ja offensichtlich (Prospekt) keine Einzelanfertigung ist.
__________________

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