Dies ist eine Diskussion zu Zivilrecht große Übung innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Zivilrecht große Übung Abtretung Forderung und Grundschuld zur Sicherung eines Darlehensvertrages Hallo, kann mir vielleicht jemand zu folgendem Sachverhalt helfen? Ich hab leider keine Ahnung wie und wo ich anfangen soll....wenn man mich auf den richtigen Weg bringen könnte wäre das echt hilfreich ich denke für die meisten hier stellt dieser Sachverhalt auch kein großes Problem dar oder E ist Alleineigentümer eines Grundstücks in Grevenbroich, auf welchem sich sein Eigenheim befindet. Zur Vornahme von Umbauten und Renovierungsarbeiten nimmt er bei der B-Bank am 31.1.2008 einen Kredit über 60.000 € auf. Die Rückzahlung inklusive Zinsen soll in drei großen Raten zu 23.000 € jeweils am Jahresende zum 31.12., beginnend 2008, erfolgen. Hintergrund dieses ungewöhnlichen Tilgungsplans ist, dass E die Rückzahlung nicht aus seinem laufenden Einkommen, sondern aus den erwarteten Ausschüttungen seiner Kapitalanlage bestreiten möchte. Zur Sicherung des Rückzahlungsanspruchs hat der E der B eine Sicherungsgrundschuld in Höhe von 75.000 € bestellt, die ins Grundbuch eingetragen wurde. Der Grundschuldbrief wurde der B übergeben. Den besonderen Formvorschriften für Immobilienkredite ist genügt. Insbesondere enthält der Vertrag den erforderlichen Hinweis auf die Abtretbarkeit der Kreditforderung. Am 31.12.2008 erfolgt wie verabredet die erste Ratenzahlung des E an B in Höhe von 23.000 €. Am 7.1.2009 tritt die B mit schriftlichem Vertrag die Forderung und die Grundschuld zur Sicherung einer Darlehensforderung an die C-Bank ab. Eine tatsächliche Briefübergabe findet nicht statt. Am 31.12.2009 erfolgt die zweite Tilgungszahlung von E an B. Am 7.1.2010 lösen die B-Bank und die C-Bank ihre Sicherungsvereinbarung auf und einigen sich darauf, dass die C-Bank im Gegenzug für den Verzicht auf eine ihr gegen die B zustehende Rückzahlungsforderung aus § 488 I 2 die unbeschränkte Alleininhaberschaft sowohl an der Forderung als auch an der Sicherungsgrundschuld von 75.000 € erwerben soll. Von den erfolgten Tilgungsleistungen des E erfährt die C dabei nichts. E kann die letzte Rate am 31.12.2010 nicht rechtzeitig begleichen, weil die erwarteten Ausschüttungen leider ausgeblieben sind. Welche Rechte hat die C nun gegen E? Abwandlung: Nehmen Sie an, E habe seine Tilgungsleistungen ausdrücklich „auf die Grundschuld“ erbracht? Gehen Sie außerdem davon aus, dass die Aufhebung der Sicherungsvereinbarung zwischen B und C nicht am 7.1.2010, sondern einen Monat früher erfolgt ist. AGB Banken bleiben außer Betracht! Mit jedem Hinweis wäre mir geholfen!!! Danke michbeck |
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| AW: Zivilrecht große Übung ich komm einfach nicht weiter bei der Überlegung, ob die B Bank die Grundschuld wirksam an die C Bank abgetreten hat so ganz ohne Briefübergabe....kann niemand helfen? |
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| AW: Zivilrecht große Übung hallo, ich schreibe die gleiche hausarbeit und bin zufällig auf deinen beitrag gestoßen.. ich bin zu dem ergebnis gekommen, dass die sicherungsgrundschuld nicht wirksam abgetreten wurde.. sicher bin ich mir dabei aber leider auch nicht! |
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| AW: Zivilrecht große Übung aber wenn die sicherungsgrundschuld nicht wirksam abgetreten wurde was würde der C Bank dann wirklich an Ansprüchen gegen E bleiben, wenn sie nicht mal in die grundschuld vollstrecken kann? |
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| AW: Zivilrecht große Übung ist ja nicht nach ansprüchen sondern rechten gefragt... es könnte zum beispiel ein rücktrittsrecht bestehen.. oder schadensersatz.. oder so.. (glaube ich zumindest) da quäle ich mich auch noch ein wenig mit.. aber ich hab heute wieder mehrfach gelesen, dass ohne briefübergabe oder ersatzweise die vereinbarung eines übergabesurrogats die sicherungsgrundschuld nicht wirksam abgetreten werden kann.. da landet man dann bei der problematik ob sicherungsgrundschuld und foderung voneinander isoliert werden können.. hast du denn schon iwelchen ideen bzgl. der abwandlung? da steh ich vollkommen auf dem schlauch :/ |
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| AW: Zivilrecht große Übung also für mich gibt es eben deshalb zwei möglichkeiten des anspruches....einemal forderung (auf die eben teilweise an den nichtberechtigten geleitstet wurde) und einmal eben die sicherungsgrundschuld... zur abwandlung hab ich mir noch nicht so viele gedanken gemacht aber da gibt es wohl sehr viel was eben diese zahlung auf grundschuld oder forderung betrifft.....aber eben wegen dieser datumssache glaub ich einfach nicht, dass die grundschuld nicht wirksam an die c bank übergegangen sein soll...dieser zeitliche unterschied muss ja auch entscheidend sein |
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| AW: Zivilrecht große Übung aber wie willst du das biegen, damit die wirksam übertragen wurde? oh man.. der fall raubt mir den letzten nerv! |
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| AW: Zivilrecht große Übung Ja mir auch deshalb wirds wohl jetzt doch Strafrecht .... auch wenn ich die HA hier echt gerne packen würde |
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| AW: Zivilrecht große Übung bin auch am überlegen zu wechseln.. naja |
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