Dies ist eine Diskussion zu Zivielrecht(Mietrecht) innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Zivielrecht(Mietrecht) Hilfe im Zivilrecht (Mietrecht) Hier der Sachverhalt M. schließt über eine schöne Wohnung im dritten Stock in Hamburg- Winterhude einen Mietvertrag mit V, der viele Wohnungen gewerbsmäßig vermietet, zum Preis von 1300.- ab. M unterschreibt eine Formularmietvertrag, in dem er sich in § 17 verpflichtet, Küche und Bad alle 3 Jahre, die Wohn- und Schlafräume und Flur alle 5 Jahre und sonstige Nebenräume alle 7 Jahre zu renovieren. Zu den Schönheitsreparaturen gehören nach § 17: das Tapezieren, Anstreichen der Wände und Decken, das Pflegen, Reinigen und Streichen der Fußböden, das Streichen der Innentüren, der Fenster und Außentüren von innen sowie das Streichen der Heizkörper und Versorgungsleitungen innerhalb der Wohnung. Bei der Übergabe der Wohnung unterschreibt M ein von V formuliertes Übergabeprotokoll, in dem es heißt: der Mieter bestätigt, eine frisch renovierte Wohnung samt gereinigten Fußboden übernommen zu haben und verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung ebenfalls in frisch renovierten Zustand zurückzugeben, M unterschreibt auch dieses Übergabeprotokoll. Er freut sich, dass der Fußboden nicht aus lackierten Dielen besteht, sondern mit Teppichboden versehen ist. Noch in dem Monat, in dem M eingezogen ist, vermietet V im Erdgeschoss einem früheren Laden an die Arbeitsgemeinschaft der Bundesagentur für Arbeit (ARGE). M schreibt erbost an V, dass das hohe Puplikumsaufkommen im Haus zu einer unangenehmen Atmosphäre im ganzen Haus führe und damit den Wohnwert mindere. Deshalb zieht er von der Miete 20% ab. V verlangt von M weiterhin die volle Miete. M ist so verärgert , dass er fristgemäß kündigt. V verlangt von M die volle Miete, da M die Mietet zu unrecht gemindert hat. Unter Verweis das das unterschreiben Mieteübergabeprotokoll habe M eine frisch renovierte Wohnung zugesichert. An die Stelle des Streichens des Fußbodens trete nun eine Grundreinigung des Teppichbodens mit Teppichschampoo. M meint er habe die Miete zu recht gemindert und sei auch nicht zur Renovierung schon gar nicht zur Grundreinigung des Teppich verpflichtet. Kann V die restliche Miete, außerdem die Schönheitsreparaturen bzw. die Kosten dafür von M verlangen? vielen Dank wenn jemand nur einen Anhaltspunkt hätte (ist meine erste Hausarbeit) |
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