Dies ist eine Diskussion zu Zahlungsverpflichtung bei Entziehung des Wohn- u Nutungsrechts??? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hallo, hier eine ganz wichtige Frage...Fallbeispiel: Ein Paar (unverheiratet, Sie ist alleinerziehende Mutter zweier Kinder u Teilzeitkraft) würde im Jan 2003 ein Haus mieten...wobei beide Parteien dann den Vertrag auch unterschreiben. Im Mai 2003 kommt es bereits zum Eklat, wobei sich die Frau dann erstmal von dem Partner trennt und mit den Kindern wieder auszieht, Sie ihren Mietanteil allerdings gegenüber dem Mitmieter wie vereinbart noch mitträgt. Anfang Juni 2003 wechselt Dieser dann allerdings die Schlösser aus (ohne Rücksprache mit dem Vermieter!) und entzieht der Mitmieterin somit also das Wohn- und Nutzungsrecht, Die Frau wendet sich dann folglich an den Vermieter, mit der Bitte das Wohn- und Nutzungsrecht wieder herzustellen und dem Hinweis, das ansonsten die Mietanteile nicht weiter geleistet werden!, welches der Vermieter nicht tut... Somit kündigt die Frau dann auch das Mietverhältnis, schickt die Wohnungsschlüssel an den Vermieter zurück und stellt dann zum Juli 2003 die Zahlung an den ehemaligen Lebensgefährten ein. Der ehemalige Lebensgefährte ist inzwischen durch Vorbelastungen so verschuldet das er zum Herbst 2003 die Schuldnerberatung aufsucht und im Jahr 2005 dann in die Privat-Inso geht... Der Vermieter macht alle Kosten (anstehende Miete für Juni, Juli u August, Nebenkosten u.s.w. aus 2003)bei dem Mieter geltend, die auch voll anerkannt werden und mit zur Insolvenzliste hinzu gefügt werden. Seit Juli 2003 hat die Frau dann überhaupt nichts (weder Schreiben, Anfragen oder gar Mahnungen) mehr von dem ehemaligen Vermieter gehört. Dieser meldet sich dann unverhofft, 38 Monate (Oktober 2006) später und meldet die auf einmal die gesamte Vorderung aus dem Zeitraum bei der ehemaligen Mieterin an...obwohl die Vorderung ja schon beim Insolvenzgericht liegt und auch in der Liste mit anerkannt ist??? Der MB wird dann bereits im Nov 2006 zugestellt, worauf der Widerspruch erfolgt. Der Anwalt des Vermieters würde sich in so einem Fall auf das Innenverhältnis beziehen aber ist das rechtlich auch wirklich so korrekt und könnte die Frau, immer noch 2 Kinder und teilzeit Berufstätig, dann noch zur Zahlung der ausstehenden Mietkosten, nebst Zinsen u.s.w. verurteilt werden? Meine Fragen dazu: Hört die Verpflichtung des Vermieters damit auf, das er den Wohnraum über den Vertrag nur zur Verfügung stellt oder hat er auch dafür Sorge zu tragen, das er von beiden Parteien, wie Vertraglich fest gehalten, genutzt werden kann...? Korrekt wäre, das der Vermiter der Mieterin das Wohnrecht zwar nicht indirekt entzogen hat, er hat aber auch nichts dazu getan, um es wieder her zustellen...hat er da überhaupt noch Ansprüche...und wie verhält es sich in so einem Fall mit dem § 242 BGB??? Euch vielen Dank im voraus Nette Grüße 184018 |
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