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wirksamer Widerruf -->Herausgabeanspruch?

Dies ist eine Diskussion zu wirksamer Widerruf -->Herausgabeanspruch? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 19.02.2007, 02:14
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Question wirksamer Widerruf -->Herausgabeanspruch?

hi,
steh grad total auf dem Schlauch und weiß einfach nicht wie ich das anpacken muss.

Käufer K kauft im Fernabsatz eine Bohrmaschine von V.
Vertrag ist wirksam zustandegekommen.
K hat seine WE jedoch wirksam widerrufen (Kaufpreis wurde noch garnicht bezahlt)
K hat den Griff der Bohrmaschine beschädigt.
Jetzt die Frage, aus was kann V die Bohrmaschine herausverlangen?
Nach §357 gelten für den Widerruf die Regeln des § 346.
1.)Herausgabe aus § 346I ?
Hat V dann einen Herausgabeanspruch aus §346 I (Ist das überhaupt eine Anspruchsgrundlage für Herausgabe?)
2.) Anspruch aus § 812 oder 985?
Glaub mich erinenr zu können das ein Widerruf das Eigentum an sich nicht mehr ändert-- also 985 garnicht anwenbar oder ist Eigentum erst garnicht an K übergegangen weil er die Rechnung noch nicht bezahlt hat??

Weiß im Moment garnicht mehr weiter.
Bitte um jegliche Art von Hilfe...
Danke
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  #2 (permalink)  
Alt 19.02.2007, 08:36
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AW: wirksamer Widerruf -->Herausgabeanspruch?

§ 346 Abs. 1 BGB ist eine taugliche Anspruchsgrundlage für einen vertraglichen Herausgabeanspruch.

Somit scheiden Ansprüche aus § 812 BGB aus.

Zusätzlich sind Ansprüche aus § 985 BGB zu prüfen, da der Eigentumsübergang unabhängig vom Kaufvertrag stattfindet (Trennungsprinzip). Hier könnte das Eigentum nicht auf K übergegangen sein, wenn man von einem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ausgeht. K hat dann lediglich ein Anwartschaftsrecht erworben. Da der Kaufpreis nicht gezahlt wurde, ist K nicht Eigentümer geworden und V hat einen Herausgabeanspruch aus § 985.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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Alt 19.02.2007, 13:53
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AW: wirksamer Widerruf -->Herausgabeanspruch?

Hallo, danke erstmal für die schnelle Antwort.
Wenn aber nirgends die Rede von einem Eigentumsvorbehalt ist?
K hat lediglich eine Rechnung bekommen, aber diese nicht bezahlt, da er den Vertrag widerrufen hat.
Spricht das allein schon für einen Eigentumsvorbehalt?
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