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Wie unterscheidet sich der SE nach § 249 von " 251

Dies ist eine Diskussion zu Wie unterscheidet sich der SE nach § 249 von " 251 innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 24.08.2006, 21:39
Boardneuling
 
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Question Wie unterscheidet sich der SE nach § 249 von " 251

folgende Situation: 1 Minderjähriger kann von einem anderen Minderjährigen Schadensersatz verlangen nach §§ 280 I, III i.V.m. 283. Wie berechne ich nun den Umfang des SE? Nach § 249 oder nach § 251?
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  #2 (permalink)  
Alt 24.08.2006, 21:59
V.I.P.
 
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AW: Wie unterscheidet sich der SE nach § 249 von " 251

Nach dem tatsächlichen Sachverhalt. Wenn eine Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB nicht möglich ist, wird in Geld entschädigt, § 251 Abs. 1BGB.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.08.2006, 22:22
Boardneuling
 
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AW: Wie unterscheidet sich der SE nach § 249 von " 251

Zitat:
Zitat von Remby
Nach dem tatsächlichen Sachverhalt. Wenn eine Naturalrestitution nach § 249 Abs. 1 BGB nicht möglich ist, wird in Geld entschädigt, § 251 Abs. 1BGB.
Danke!
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