Dies ist eine Diskussion zu Werkmangel? Nebenpflichtsverletzung? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Werkmangel? Nebenpflichtsverletzung? Guten Abend zusammen, ich möchte euch eine/mehrere Frage(n) zu einem Fall stellen, und würde mich über Rückmeldungen sehr freuen: Folgender Fall: X geht zum Juwelier J und möchte seinen Ring dort reinigen und polieren lassen. Beim reinigen beschädigt J den RIng in Form eines Kratzers. Dieser kann nicht mehr ausgebessert werden. X ist an der Reinigung und der Politur nicht mehr interessiert. Der Ring hat 500 EUR an Wert verloren. Diesen Wertminderungsbetrag möchte X nun von J erstattet haben. Nun zu meinen Fragen: -Handelt es sich hier um einen Werk- oder Dienstvertrag (ich tendiere zu Werkvertrag)? Vielleicht könnt ihr mir an diesem Beispiel auch nochmal den genauen Unterschie erläutern. Klar, beim Werkvertrag wird ein Erfolg, beim Dienstvertrag die Tätigkeit geschuldet? Ist die Reinigung und Politur ein Erfolg? - Wonach kann X Schadenersatz verlangen? Ich denke nicht, dass hier ein Werkmangel vorliegt? - Ist es richtig, dass das Werk die Renigung und die Politur ist? Ist durch das Zerkratzen der Uhr das Werk nicht erfüllt worden? - Wonach ist der Anspruch entstanden? 280 I, 241 II BGB? Ich würde mich über Tipps zu diesem Fall sehr freuen. Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend! Christian |
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