Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Werkmangel? Nebenpflichtsverletzung?

Dies ist eine Diskussion zu Werkmangel? Nebenpflichtsverletzung? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 22:10
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2009
Ort: Essen
Beiträge: 12
Keine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, JuraStudentEsse hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Werkmangel? Nebenpflichtsverletzung?

Guten Abend zusammen,

ich möchte euch eine/mehrere Frage(n) zu einem Fall stellen, und würde mich über Rückmeldungen sehr freuen:

Folgender Fall: X geht zum Juwelier J und möchte seinen Ring dort reinigen und polieren lassen. Beim reinigen beschädigt J den RIng in Form eines Kratzers. Dieser kann nicht mehr ausgebessert werden.
X ist an der Reinigung und der Politur nicht mehr interessiert.
Der Ring hat 500 EUR an Wert verloren. Diesen Wertminderungsbetrag möchte X nun von J erstattet haben.

Nun zu meinen Fragen:

-Handelt es sich hier um einen Werk- oder Dienstvertrag (ich tendiere zu Werkvertrag)? Vielleicht könnt ihr mir an diesem Beispiel auch nochmal den genauen Unterschie erläutern. Klar, beim Werkvertrag wird ein Erfolg, beim Dienstvertrag die Tätigkeit geschuldet? Ist die Reinigung und Politur ein Erfolg?

- Wonach kann X Schadenersatz verlangen? Ich denke nicht, dass hier ein Werkmangel vorliegt?
- Ist es richtig, dass das Werk die Renigung und die Politur ist? Ist durch das Zerkratzen der Uhr das Werk nicht erfüllt worden?

- Wonach ist der Anspruch entstanden? 280 I, 241 II BGB?

Ich würde mich über Tipps zu diesem Fall sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend!

Christian
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unterscheidung Werkmangel - Nebenpflichten? Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 11.11.2009 22:00
Fall Werkmangel? oder §241 II? Allgemeines Forum für Jurastudenten 10.11.2009 22:33





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN