Dies ist eine Diskussion zu Werde wahnsinnig mit meiner Schuldrecht AT Hausarbeit innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Werde wahnsinnig mit meiner Schuldrecht AT Hausarbeit Hallo! Also ich bearbeite seit 1 Woche meine Schuldrecht AT Hausarbeit und verzweifele langsam. Vor lauter Darlehens- und Verbraucherdarlehensverträge blicke ich nicht mehr durch wie ich überhaupt weiter machen soll. Kann mir von euch vielleicht jemand einen Tipp geben, damit ich weiter machen kann? Danke LG Kathrin Hier der Sachverhalt: Der Volljurist Kalle Koslowsky (K), der seinen Ruhestand genießt, wird am 14. August von dem findigen Vertreter Viktor Vuchs (V) in seiner Wohnung unangemeldet besucht. Er offeriert ihm einen juristischen Kommentar in vier Bänden des Verlegers Dr. L (L) zu einem Preis von 800,00 . K ist begeistert und will sofort zuschlagen. Wie er dem V gleich mitteilt, passen die Bände ideal in seine private Bibliothek. K kann für das Gesamtwerk allerdings zunächst nur 200,00 aufbringen. V empfiehlt ihm daher für die restlichen 600,00 den Abschluss eines Kreditvertrages bei der B-Bank (B), mit der L schon jahrelang erfolgreich zusammenarbeitet, und überreicht ihm die Antragsunterlagen. Danach braucht K die erste Rate einschließlich der Zinsen erst im Oktober zu leisten. Damit ist K einverstanden, weshalb V sowohl den Kaufvertrag als auch den Kreditantrag für ihn ausfüllt. Im Zuge dessen überreicht er ihm ein Schriftstück, in dem ihm u.a. mitgeteilt wird, dass er für die betstimmungsmäßige Ingebrauchnahme entstandene Verschlechterung der Bände im Falle eines Widerrufs zu leisten hat, falls er die Bände nicht unbenutzt zurückgibt. K unterschreibt sodann beide Vertragsformulare. Es wird vereinbart, dass nach positiver Entscheidung über den Kreditvertrag durch B die Darlehenssumme unmittelbar an L ausgezahlt werden soll. Den Kaufvertrag zeichnet V sofort im Name des L gegen, der Kreditantrag will er indes an B weiterleiten. K zahlt die 200,00 noch an Ort und Stelle und erhält hierfür die ersten beiden Bände in Folie eingeschweißt übergeben. Die weiteren Bände soll er in der Folgezeit per Post erhalten. B zahlt drei Tage später die 600,00 an L aus und übersendet eine Abschrift der Vertragserklärung des Kreditvertrages. In seiner Euphorie packt K noch am selben Abend den ersten Band aus der Verpackung und arbeitet ihn intensiv mit Textmarker und Kugelschreiber vollständig durch um seine juristischen Kenntnisse zu erweitern. Am Samstag, den 26. August, noch bevor er sich die noch verpackten zweiten band zuwendet, reut K jedoch den Abschluss der Verträge. Daher schreibt er gleich am selben tag einen Brief an B, in dem er erklärt, dass er nicht mehr an den Darlehensvertrag gebunden sein will und gibt ihn bei der Post auf. Dieser geht B auch wenige Tage später zu. Welche Ansprüche haben die Parteien im Verhältnis K und L einerseits und K und B andererseits? Abwandlung: K ist pensionierter Grundschullehrer und kann den Kommentar nicht gebrauchen, weil dieser ein umfassendes Rechtsverständnis voraussetzt. V erkennt dies zwar, weist K aber nicht darauf hin, sondern behauptet im Gegenteil wider besseres Wissen, K könne damit den vorabendlichen Gerichtssendungen besser folgen. Sodann kommt es zum Abschluss des Kauf- und des Kreditvertrags. Als K am Dienstag, den 29. August feststellen muss, dass das an sich einwandfreie Werk für ihn unbrauchbar ist, möchte er wissen was er tun kann. |
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| AW: Werde wahnsinnig mit meiner Schuldrecht AT Hausarbeit Zitat:
Eine Bank war dazwischen ! Also: K bekommt AN DER HAUSTÜR besuch von V und möchte ein Produkt von L verkaufen, welches finanziert wird von B (die Bank). Jetzt unterschreibt der liebe Herr K vermutlich eher einen vermittelten Bankkredit um die Ware von L zu finanzieren. K beschädigt aber selbst die Sache (in Form von Text- makern) die Sache innerhalb der 14 Tage. Ich ändere mal die Geschichte: Ich (K) kaufe vom Mitarbeiter V(!!!) welcher an meiner Haustür klingelt und im Auftag von Autohaus L(!!!) ein Auto verkauft, welcher mich wiederum an B (die Bank) vermittelt, da ich die 10.000 Euro nicht gleich auf der Hand habe. Ich benutze die Sache noch am SELBEN Tag und 12 Tage später beschädige ich die Sache (das Auto) beim einparken an einer Laterne oder weil ich einfach dazu Lust hatte, die Garagenwand zu streifen. Frage ist jetzt: Warum sollte K jetzt Anspruch haben, das Haustürgeschäft rückwirkend zu machen, wenn K doch die Sache nachweislich (nach eigener Aussage) gleich am ersten Tag genutzt hat, und bis zum 12. Tag beschädigt hat? Zwischen K und B bestand ein EIGENER Vertrag, B hat für K Geld gegeben. Dadurch das K aber die Sache vom ersten Tag genutzt hat, hat er die Sache anerkannt. Anders wäre es, wenn L und V BEWUSST WISSENTLICH K verheimlicht hätten, das die Sache Mängel hat oder "versteckte Mängel" hat. Das müsste aber K wiederum Beweisen. Ob aber wiederum B damit was zu tun, ist eine andere Frage, vermutlich NICHT. Den B hat K "nur" GELD gegeben. Was K damit macht ist seine Sache. Er hätte mit dem Geld auch Rosen oder Wein kaufen können. Ich sag mal: K hat ein Problem - an der Tür "belatschern" lassen, einen Kreditvertrag mit B gemacht um von L was zu kaufen. L seine Sachen aber beschädigt, darum muss L diese nicht zurücknehmen und B kann weiterhin das Geld für den gemachten Kreditvertrag verlangen. Der Gesetzestreue... |
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