Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Wer trägt die Aufklärungspflicht?

Dies ist eine Diskussion zu Wer trägt die Aufklärungspflicht? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 05.09.2005, 12:08
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2005
Beiträge: 3
Keine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, wallaby14 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Thumbs down Wer trägt die Aufklärungspflicht?

Angenommen A und B schließen einen Auftragsvertrag über die Beschaffung eines Grundstücks. Dieser wird nicht notariell beurkundet - wer musste sich über die Formvorschrift erkundigen?
Wer weiß die Antwort?
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 05.09.2005, 14:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2005
Ort: NRW
Beiträge: 3.362
96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3362 Beiträge, 291 Bewertungen)  
AW: Wer trägt die Aufklärungspflicht?

Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden, da die Frage ob der eine oder andere zur Aufklärung verpflichtet war, von den Umständen des Einzelfalls abhängt.

Soweit aber nicht eine von beiden Person insoweit gewerbsmäßig handelte und auch sonst keine besonderen Umständ gegeben sind, hätten sich beide vorher über Formvorschriften erkundigen müssen! Sprich: Jeder von beiden hätte nachfragen müssen!!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ärztliche Aufklärungspflicht Wiki 04.05.2010 09:24
Aufklärungspflicht/Offenbarungspflicht ??? (§ 123) Bürgerliches Recht allgemein 19.03.2010 13:06
Aufklärungspflicht vor der OP Medizinrecht 03.10.2009 23:40
Aufklärungspflicht Verkäufer Immobilienrecht 24.05.2007 07:10
Aufklärungspflicht bei Aktiengeschäfte Bankrecht 07.03.2007 21:24





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN