Dies ist eine Diskussion zu Wechselgeld liegenlassen, anschließend ist es weg... rechtliche Lage? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Wechselgeld liegenlassen, anschließend ist es weg... rechtliche Lage? Hey, ich habe ein Problem mit einer Hausarbeit: A bezahlt in der Mensa sein Essen für 2,50 Euro mit einem 20 Euro-Schein. Von den 17.50 Euro Wechselgeld nimmt er nur 7,50 Euro mit. Den 10 Euro-Schein, der von der Kassiererin K aber ausgegeben wurde, lässt er liegen. Als er dies bemerkt und zurückkommt ist ist der 10 Euro-Schein unauffindbar. K hat ihn aber nicht genommen!! Ansprüche von A gegen K oder Betreiber der Mensa??? Welche Normen sind zu prüfen? Bitte dringend um hilfe!! |
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| AW: Wechselgeld liegenlassen, anschließend ist es weg... rechtliche Lage? Oh da gabs schonmal einen ähnlichen Fall ![]() Mir fällt auf Anhieb die Stelle nicht ein, müsste mal suchen |
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