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Wechselgeld liegenlassen, anschließend ist es weg... rechtliche Lage?

Dies ist eine Diskussion zu Wechselgeld liegenlassen, anschließend ist es weg... rechtliche Lage? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 10.10.2006, 10:41
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Wechselgeld liegenlassen, anschließend ist es weg... rechtliche Lage?

Hey, ich habe ein Problem mit einer Hausarbeit:

A bezahlt in der Mensa sein Essen für 2,50 Euro mit einem 20 Euro-Schein. Von den 17.50 Euro Wechselgeld nimmt er nur 7,50 Euro mit. Den 10 Euro-Schein, der von der Kassiererin K aber ausgegeben wurde, lässt er liegen. Als er dies bemerkt und zurückkommt ist ist der 10 Euro-Schein unauffindbar. K hat ihn aber nicht genommen!!

Ansprüche von A gegen K oder Betreiber der Mensa???

Welche Normen sind zu prüfen? Bitte dringend um hilfe!!
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Alt 10.10.2006, 13:17
V.I.P.
 
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AW: Wechselgeld liegenlassen, anschließend ist es weg... rechtliche Lage?

Oh da gabs schonmal einen ähnlichen Fall

Mir fällt auf Anhieb die Stelle nicht ein, müsste mal suchen
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