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Vorbehaltlose Abnahme, § 640 II BGB

Dies ist eine Diskussion zu Vorbehaltlose Abnahme, § 640 II BGB innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 16.03.2011, 17:08
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Post Vorbehaltlose Abnahme, § 640 II BGB

Hallo,

ich schreibe derzeit meine Anfängerhausarbeit im Bürgerlichen Recht.

Dabei bin ich auf folgendes Problem gestoßen:

Wir befinden uns im Werkvertragsrecht.
Der Besteller nimmt dem Unternehmer ein mangelhaftes Werk (falsch Lackiertes Auto) unter Kenntnis des Mangels ab. Demnach entfällt unter anderem dessen Anspruch auf Nacherfüllung, § 640 II BGB.

Mein Problem ist nun, auf welcher Prüfungsebene ich dies zu prüfen habe. Entweder auf der Ebene "Anspruch entstanden" unter dem Unterpunkt "Kein Ausschluss der Mängelgewährleistungsrechte", "Gesetzlicher Ausschluss", also als rechtsvernichtende Einwendung. Oder unter "Anspruch durchsetzbar" als Einrede, die erhoben werden muss.

Grundsätzlich hätte ich die Abnahme als Einwendung behanelt, allerdings habe ich nun auch schon des öfteren deren Behandlung als Einrede gesehen. Wie ist dabei ab zu grenzen?

mfg
jo.hof
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vorbehaltlose abnahme, werkvertrag, § 640 ii

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