Dies ist eine Diskussion zu Verjährung Schadensersatzansprüche Werkvertrag innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hi @all, ich schreibe im Moment an einer Hausarbeit im Schuldrecht Besonderer Teil. Leider hänge ich an einen kleinen Teilproblem, und die Zeit drängt etwas. ![]() Für Antworten und hilfreiche Tipps bin ich Euch jetzt schon dankbar. Also folgendes Problem, A schließt mit B einen Restaurationsvertrag (=Werkvertrag) im Jahr 2004. Abnahme erfolgt ohne Probleme, sowie rechtzeitige Fertigstellung ist erfolgt. Problem ist, dass das restaurierte Bühnenbild bei einer erneuten Aufführung 2006 durch einsetzenden Regen verwischt. Das lag daran, dass der B seinen Erfüllungsgehilfen im Jahr bei der Restauration 2004 nicht darüber unterichtet hat, wasserfeste Farbe zu verwenden, was Vertragsvereinbarungen war. Fraglich ist, ob meine Schadensersatzansprüche gem. § 634 Nr.4 BGB in der gleichen Verjährungsfrist ablaufen wie Nr.1-3 des §634 BGB. Da meine 2 Jahresfrist seit Abnahmezeitpunkt bereits überschritten ist. Also ist meine Frage: Kann A noch Schadensersatzansprüche gegenüber B geltend machen? Dankeschön im voraus. MfG Kessy |
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| AW: Verjährung Schadensersatzansprüche Werkvertrag Hallo, habe glaube vor ein paar Tagen über die gleiche Sache nachgedacht Also gemäß § 634 I Nr. 1 BGB verjähren nicht nur die Nacherfüllungsansprüche nach 2 Jahren, sondern auch der Anspruch auf Aufwendungsersatz aus § 634 Nr.2 und der Schadensersatz aus § 634 Nr. 4! Genau lesen, § 634a redet nicht von § 634 Nr. 1-3, sondern § 634 Nr. 1, 2 und 4! Folglich: Rücktritt und Minderung verjähren nicht, sind aber auch nicht durchsetzbar wegen § 218 BGB! Der gute A geht bei mir daher komplett leer ist bezüglich der Restaurierung? Wie siehst du das? Gruß, Marcel
__________________ "Eine bloß empirische Rechtslehre ist (wie der hölzerne Kopf in Phädrus Fabel) ein Kopf, der schön sein mag, nur schade! daß er kein Gehirn hat!" Kant, Die Metaphysik der Sitten, Erster Teil, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre Geändert von Marcel P. (20.09.2006 um 10:47 Uhr). |
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| Hi, danke für deine Mithilfe, hat mir wirklich geholfen. Hast du für diese Erkenntnis bestimmte Quellen gefunden? Schreibst du an der gleichen Arbeit? Ganz dolles Danke, sagt Kessy |
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| AW: Verjährung Schadensersatzansprüche Werkvertrag Ja, schreibe an der gleichen Hausarbeit. Quelle ist zum einen mein Lehrbuch (Emmmerich...) und das BGB Wie weit bist du denn so? Blöder Fall irgendwie, oder? Ich werde mal zur in die Bibo aufbrechen...
__________________ "Eine bloß empirische Rechtslehre ist (wie der hölzerne Kopf in Phädrus Fabel) ein Kopf, der schön sein mag, nur schade! daß er kein Gehirn hat!" Kant, Die Metaphysik der Sitten, Erster Teil, Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre |
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