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Verjährung, ordnungsgemäß eingereichte Klage

Dies ist eine Diskussion zu Verjährung, ordnungsgemäß eingereichte Klage innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 29.03.2011, 12:10
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Verjährung, ordnungsgemäß eingereichte Klage

Hallo

in einem Sachverhalt steht, dass die Klage ordnungsgemäß eingereicht wurde. Heißt das, dass die Verjährungsfrist dann noch nicht verstrichen ist? Oder sollte ich das trotzdem prüfen?

Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann

lg rubyred
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  #2 (permalink)  
Alt 29.03.2011, 19:49
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AW: Verjährung, ordnungsgemäß eingereichte Klage

Die ordnungsgemäße Klageerhebung bedeutet doch in der Regel nur, dass die Formvorschriften eingehalten wurden (vgl. § 253 ZPO).
Die Verjährung ist eine die Durchsetzbarkeit eines Anspruchs verhindernde Einrede. Sie begründet ein Recht des Schuldners die Leistung zu verweigern und muss spätestens im Prozess geltend gemacht werden, denn sie wird nicht von Amts wegen berücksichtigt.
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