Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Übung BGB für Fortgeschrittene

Dies ist eine Diskussion zu Übung BGB für Fortgeschrittene innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2005, 12:54
rog rog ist offline
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2005
Beiträge: 1
Keine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, rog hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Übung BGB für Fortgeschrittene

Hallo zusammen!
Wir haben gerade den Sachverhalt für den großen BGB bekommen und im Moment tue ich mich ein wenig schwer damit. Vielleicht hat ja einer von euch irgendwo einen ähnlichen Fall schon gesehen oder kann mir weiterhelfen. Bin wirklich für jede Hilfe dankbar!

Sachverhalt:

Im Januar 2005 erbt E auf der Grundlage eines notariellen Testaments von seinem Vater (V) das Hausgrundstück Giovanni-Trappatoni-Straße 10 in Moosbach. E ist bereits seit vielen Jahren Eigentümer des auch in dieser Straße gelegenen großen Gasthofs „D’Loisach-Stubn“, in dem er auch Fremdenzimmer zur Vermietung anbietet und selbst wohnt. V hatte dem in der Moosbacher Corrado-Cattani-Straße wohnenden Lehrer L des Peter-Pan-Gymnasiums im Jahre 1988 in bezug auf das Grundstück Giovanni-Trappatoni-Straße 10 ein dingliches Vorkaufsrecht bewilligt, das in das Grundbuch eingetragen wurde. L wohnt mit seiner Familie in einer Mietwohnung und ist an dem Erwerb des Grundstücks auch deshalb besonders interessiert, weil es früher seinen Eltern gehörte, die es aber nach dem zweiten Weltkrieg aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten verkaufen mußten. V hatte dem L zu Lebzeiten versichert, daß er das Grundstück erwerben könne, wenn sein Sohn es für sich selbst nicht benötige und deshalb verkaufe.

Im März 2005 bietet E dem B, der in Moosbach am Don-Camillo-Platz ein Schreibwarengeschäft mit Buchhandlung betreibt, das Grundstück Giovanni-Trappatoni-Straße 10 für 250.000 € zum Kauf an. Beiden Parteien ist bekannt, daß in diesem Haus im Jahre 1927 Joseph Ratzinger geboren wurde. Nach dem Tod Johannes Pauls II. will E die Sedesvakanz abwarten, weil Kardinal Ratzinger für das Papstamt im Gespräch sei und seine Wahl zu einer Wertsteigerung des Grundstücks führen könne. Nach Abschluß des Konklaves, das mit der Wahl Joseph Ratzingers zum Papst endet, verständigen sich E und B auf einen Kaufpreis in Höhe von 300.000 €. In den notariellen Kaufvertrag vom 3. Mai 2005 werden u. a. noch folgende Regelungen aufgenommen:


„Der Käufer verpflichtet sich, im Erdgeschoß des Hauses ein Joseph-Ratzinger-Museum einzurichten, sofern die Moosbacher Pfarrgemeinde St. Benedikt die Kosten der Einrichtung übernimmt. In diesen Räumen können Devotionalien verkauft werden. Die Einrichtung der Räume im Erdgeschoß erfolgt durch den Käufer im Benehmen mit dem amtierenden Pfarrer und E; bei Streitigkeiten entscheidet der Generalvikar des Bistums B.

Der Käufer zahlt neben dem Kaufpreis innerhalb eines Monats nach Beurkundung dieses Vertrages einen Betrag in Höhe von 10.000 € an die Pfarrgemeinde St. Benedikt zum Zwecke der Finanzierung einer Pilgerfahrt zur Schwarzen Madonna nach Tschenstochau.“


Zwei Wochen nach Beurkundung des Kaufvertrages erhält E in bezug auf das verkaufte Hausgrundstück mehrere Kaufangebote, die weit über dem mit B vereinbarten Kaufpreis liegen. Das Höchstgebot liegt bei
450.000 €. Dem Verlangen des E, den Kaufpreis nachträglich um 50.000 € auf 350.000 € zu erhöhen, stimmt B zu, weil ein „popeliger“ Golf IV als sog. Papstauto für 180.000 € versteigert worden sei und er im Hinblick auf das gekaufte Grundstück von einer weiteren Wertsteigerung ausgehe. Schließlich ist er weiterhin an einem guten Verhältnis zu E interessiert. Am 20. Mai 2005 wird die Änderung des Kaufvertrages notariell beurkundet. Danach wird dem L durch den Notar der Kaufvertrag unter Hinweis auf das Vorkaufsrecht mitgeteilt.

Zum Nachlaß des V gehörten auch ein unbebautes Grundstück, das in der Roberto-Bonsinsegna-Straße neben der Sportanlage des SC Moosbach liegt, und ein weiteres unbebautes Grundstück am Don-Camillo-Platz hinter dem Pfarrheim von St. Benedikt. Sowohl der SC als auch die Pfarrgemeinde hatten zu Lebzeiten des V versucht, das jeweilige Nachbargrundstück zu erwerben. V konnte sich aber dazu nicht entschließen. Der SC will auf dem Nachbargrundstück eine Gymnastikhalle errichten und die Pfarrgemeinde ein kleines Gebäude für die Pfadfindergruppe. Kurz vor seinem Tod teilte V dem Vorsitzenden des SC und dem Pfarrer mit, daß sie in Kürze die benötigten Grundstücke erhalten würden. Im notariellen Testament des V ist folgende Regelung enthalten:

„Erbe wird mein Sohn E. Der SC Moosbach erhält das Grundstück „Flur 11 Parzellen 7, 8, 9“ und die Pfarrgemeinde St. Benedikt das Grundstück „Flur 22 Parzellen 7, 8, 9“.

Als der SC Moosbach nach Planung des Neubaus einer Gymnastikhalle die Änderung der Grundbucheintragung herbeiführen will, stellt der beauftragte Notar fest, daß das Grundstück „Flur 11 Parzellen 7, 8, 9“ nicht in der Roberto-Bonsinsegna-Straße, sondern am Don-Camillo-Platz neben dem Pfarrheim und stattdessen das Grundstück „Flur 22 Parzellen 7, 8, 9“ neben der Sportanlage des SC liegt.

Zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung des Notars übt L sein Vorkaufsrecht mit eingeschriebenem Brief aus. Danach übergibt er die Angelegenheit dem Rechtsanwalt R zur Prüfung der Rechtslage. Zwei Wochen später teilt der R im Auftrag des L dem E mit, daß der Kaufpreis in Höhe von 300.000 € fristgerecht gezahlt werde und die Klausel bezüglich der Museumseinrichtung und der Zahlung an die Pfarrgemeinde dem L gegenüber unwirksam sei. Auch die Änderung des Kaufpreises gehe ihn nichts an.

1) E verlangt von L Zug um Zug gegen Auflassung des Grundstücks Giovanni-Trappatoni-Straße 10 die Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 350.000 €, die Zahlung von 10.000 € an die Pfarrgemeinde und die Erklärung, daß das Museum vertragsgemäß eingerichtet werde. L ist der Auffassung, daß die Museumseinrichtung ihm nicht zumutbar sei, weil das Haus dann für seine Familie mit drei Kindern nicht groß genug sei und er, weil die von ihm bewohnte Mietwohnung auch zu klein ist, wahrscheinlich wegziehen müsse.

2) Der SC Moosbach und die Pfarrgemeinde St. Benedikt wollen wissen, welche Rechte ihnen in bezug auf die Grundstücke „Flur 11 Parzellen 7, 8, 9“ und „Flur 22 Parzellen 7, 8, 9“ zustehen.

Wie ist die Rechtslage zu 1) und 2)?


Schonmal vielen Dank



rog
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 06.03.2006, 19:49
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 1
Keine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, monstar2 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Übung BGB für Fortgeschrittene

Habe jetzt den Sachverhalt nicht so schnell lesen wollen. Habe aber auch auf der Suche nach meiner HA (*g*) einige Gutachtenaufbau-Möglichkeiten im Net gesucht und habe was von Pfarrgemeinde in einem Fall beim Überfliegen lesen können. Meld dich einfach, ich hab das dok gedownloaded.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Hausarbeit, Übung im Strafrecht für Fortgeschrittene, Gießen WS 09/10 Strafrecht / Strafprozeßrecht 14.09.2009 15:38
Übung für Fortgeschrittene BGB an der MLU in Halle Zivilrecht - Examensvorbereitung 03.09.2009 11:01
2. Hausarbeit, Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene, Uni Tübingen, WS 2008/09 Zivilrecht - Examensvorbereitung 07.02.2009 15:57
Übung im BGB für Fortgeschrittene Bürgerliches Recht allgemein 26.08.2008 13:34
Übung im Zivilrecht für Fortgeschrittene 2. Hausarbeit SS 2007 Immobilienrecht 20.06.2007 07:42





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN