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Stellvertretung --- kurze Frage...

Dies ist eine Diskussion zu Stellvertretung --- kurze Frage... innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 01:15
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Red face Stellvertretung --- kurze Frage...

[[B]U]Kurze Frage...
Der Autohändler H beauftragt seinen langjährigen Angestellten A für Ihn den Verkauf der Auto weiter zu führen und die Autos sauber zu halten.

Was Für eine Art Stellvertretung liegt hier vor?
§662 BGB --> Auftrag?
§54 HGB --> Handlungsvollmacht??
Ich wurde Handlungsvollmach eher vorziehen weil ja der Auftrag unentgeltlich erbracht werden muss, da aber der A Angestellter des H ist wird dieser ja regelmäßig für seine Abriet bezahlt...
Oder liege ich da falsch?

Geändert von evita22 (08.02.2008 um 08:53 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 08.02.2008, 08:58
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AW: Stellvertretung --- kurze Frage...

Meiner Meinung nach trifft hier § 56 HGB zu.
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