Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Stellvertretung beim Grundstückskaufvertrag

Dies ist eine Diskussion zu Stellvertretung beim Grundstückskaufvertrag innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 02.08.2006, 21:21
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 6
Keine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Question Stellvertretung beim Grundstückskaufvertrag

Hallo

Ich habe mal eine Frage, vllt wisst ihr dazu mehr. Wenn bspw. A dem B ein Grundstück verkaufen will, dann muss dies ja vor dem Notar passieren. Wenn nun aber A einen Stellvertreter schickt und selbst nicht kommt, dann ist doch der Sinn und Zweck der Belehrung futsch. Auf der anderen Seite wirkt ja die Stellvertretung für und gegen den Prokuristen..
Das Gesetz sagt konkret dazu nichts, oder?
Kann man dazu irgendwo etwas nachlesen??

Danke im Voraus!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 03.08.2006, 10:25
Aktives Mitglied
 
Registriert seit: Jul 2006
Beiträge: 212
Keine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, GoldenerPhoenix hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stellvertretung beim Grundstückskaufvertrag

Damit der Vertreter wirksam vertreten kann, muss der, der vertreten werden will, ihm ja eine Vollmacht erstellen. Für diese Vollmacht gelten m.E. die gleichen Formvorschriften wie für den eigentlichen Vertrag auch, damit eben diese Warnfunktion nicht verloren geht.

Dazu müsste theoretisch im BGB im Abschnitt über Stellvertretung und Vollmacht etwas stehen.

Ich verstehe allerdings in einem einen Satz, den du schreibst, den Zusammenhang mit dem Prokuristen nicht. Bei einer normalen Vertretung gibts doch gar keinen Prokuristen, das ist doch eine spezielle Form der Vertretung?
__________________
Ich mache keine Rechtsberatung, ich spekuliere nur wild in der Gegend herum!

Falls ich Schwachsinn erzähle, möge mich bitte jemand korrigieren! ^^
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.08.2006, 12:19
Boardneuling
 
Registriert seit: Aug 2006
Beiträge: 6
Keine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, fragende hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Stellvertretung beim Grundstückskaufvertrag

Danke ersr mal für die Antwort.
@ Prokuristen: sorry, falsche Wortwahl, ich meinte natürlich den Vertretenen..

..naja eine Vollmacht kann man laut Gesatz auch formlos (mündlich, whatever) erteilen --> Abstraktionsprinzip!; damit ist dann die Warnfunktion eben gerade nicht eingehalten.

Aber ich denke, dass da ja die Stellvertretung fast überall möglich ist - also auch beim Grundstückskauf - der Vertretene sich nich auf seine Unkenntnis bezüglich der fehlenden Belehrung berufen kann. Denn es wird allein auf das Kennen oder Kennenmüssen des vertreters abgestellt.

Klingt das halbwegs vernünftig?!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Grundstückskaufvertrag Immobilienrecht 23.09.2009 18:50
Grundstückskaufvertrag Immobilienrecht 23.09.2009 13:54
Rückabwicklung Grundstückskaufvertrag Bürgerliches Recht allgemein 18.03.2009 20:54
Hilfe beim Fall: Irrümer, Stellvertretung... Bürgerliches Recht allgemein 19.02.2009 20:51
Grundstückskaufvertrag bei gewerblicher Nutzung Immobilienrecht 06.05.2005 10:39





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN