Dies ist eine Diskussion zu SOS suche Hilfe bei Hausarbeit ertellen innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hallöchen Das ist meine erste Hausarbeit und ich tu mir extrem schwer, könnte mir jemand bei der Anspruchsprüfung, Gliederung, Literatur behilflich sein...# #Ich bin gerade dabei und prüf nach 812 I Herausgabe des Geldes,... lieg ich da richtig,... wie prüf ich da welches Schema ungefähr durch,...??? Ich will keine komplette Lösung nur eine Hilfe,.. DANKE!!!! Sachverhalt Herr Meier (M) aus Tübingen ist alleiniger Vorstand des Laientheaters Volksbühne Tübingen e.V. (V) mit Sitz in Tübingen. Der Verein plant die Aufführung von Kleists Schauspiel Der zerbrochene Krug. Günther Struck (S) soll den Dorfrichter Adam spielen. Leider findet sich niemand, der S eine Robe in seiner Größe (Konfektionsgröße 30) ausleihen kann. Da für die Aufführung ohnehin verschiedene Kostüme und Ausstattung benötigt werden, soll eine Robe für den Vereinseigenen Theaterfundus angeschafft werden. M findet bei ebay den Powerseller An-waltsbedarf2000 (A) mit über 3000 Bewertungen aus den letzten sechs Monaten, der über Ebay neuwertige Artikel verkauft. Unter anderem auch Roben in Übergrößen. Die von A bei Ebay eingestellten Artikel sind sämtlich mit dem Zusatz Privatverkauf! versehen. Darüberhinaus enthält der eingestellte Artikel nur Produktbeschreibungen. Das Startgebot liegt bei 1,00 Euro. Nach Überprüfung der Robenpreise im Handel hofft M, auf diese Weise ein Schnäppchen machen zu können. Er registriert sich neu unter dem Mitgliedsna-men Volksbühne_Tübingen_eV und gibt bei den Kontaktdaten seinen Namen und Adresse an. Schließlich erwirbt er erfolgreich eine Robe der Konfektionsgröße 30 für 125,00 Euro (zzgl. Versandkosten). Anschließend teilt M dem A sicherheitshalber noch einmal per Email die Ad-resse mit und unterschreibt mit Meier, Vorstand der Volksbühne Tübingen e.V.. Nachdem M den Kaufpreis von dem Konto des Vereins überwiesen hat, erhält er bereits nach wenigen Tagen die Robe. Bei der Kostümprobe drei Wochen später fällt auf, dass die Robe zwar Konfektions-größe 30 entspricht, dem S aber trotzdem zu klein ist, da dieser in der letzten Zeit noch etwas zugenommen hat. M benachrichtigt umgehend A und verlangt im Namen des Vereins den Kauf-preis gegen Rückgabe der Robe zurück. A lehnt jegliche Ansprüche gegen sich ab. Für die Proben kauft M außerdem für den Verein 20 Exemplare der Reclamausgabe vom Zer-brochenen Krug. Die Ausgabe kostet im Original 2,10 Euro. Im Internet findet M aber den Händler Modernes Antiquariat Bock (B), bei dem die Ausgabe nur 0,10 Euro kosten soll. Die Artikelbeschreibung beinhaltet den Zusatz Restbestand von 50 Exemplaren. Neuwertig. Ein-bände durch Sonneneinstrahlung etwas vergilbt (Mängelexemplar). M füllt das Onlineformular aus. Nach Absenden der Bestellung erhält er eine vom Computersystem des B automatisch er-stellte E-mail: Vielen Dank für ihren Auftrag. Sie erhalten die bestellte Ware in den nächsten 2-3 Tagen. Am folgenden Tag erhält M eine weitere Mail, in der B erklärt, die Bücher wären auf-grund eines Eingabefehlers in der Produktdatenbank automatisch vom Computer mit einem zu niedrigen Preis auf der Webseite eingestellt worden. Der wirkliche Preis liege bei 1,00 Euro. Man halte sich daher nicht an die Angabe auf der Internetseite gebunden. M verlangt im Namen der V die Herausgabe der Bücher gegen die Zahlung von 2,00 Euro (zzgl. Portokosten). Welche Ansprüche hat V gegen A und B? |
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| AW: SOS suche Hilfe bei Hausarbeit ertellen Nun, hinsichtlich der Reclam Bücher solltest Du mal mit § 433 BGB anfangen, der via PC abgeschlossen wurde(hierbei den Straitstand hinsichtlich eBay-vertragsschluss/keine Versteigerung im Sinne des Gesetzes usw. ansprechen). Sodann Anfechtung wegen Erklärungsirrtums wegen falscher Eingabe,abgrenzen von § 120 BGB . Anfechtung wirksam? Wenn bejaht, bleibt höchstens ein Anspruch auf Schadensersatz nach § 122 BGB
__________________ "Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane) Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit. |
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