Hallo,
ich bräuchte nur einmal die Bestätigung von jemandem, der sich damit auskennt , ob ich richtig liege bei folgendem Problem. Und zwar hat M sich Klamotten gekauft, die als Sonderposten ausgewiesen waren. Da ist sie, wie in den ganzen Klamottenläden üblich auch drauf hingewiesen worden. Jetzt haben die Sachen, die sie sich ausgesucht hat aber andere Mängel, als sie dachte...Nun will sie die Sachen doch umtauschen und ihr Geld zurück, was ja bekanntlich bei Sonderposten nicht geht. Jetzt kann ich ja schlecht mir den "Umtauschparagraphen" nehmen, da es den ja nicht gibt ...Liegt also meine Anspruchsgrundlage zwischen den §§ 437-442BGB? Ich würd´s versuchen,bin mir aber echt unsicher...