Dies ist eine Diskussion zu Sachmangel!!!! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| [SIZE=7]Hallo, ich habe da mal eine Frage an euch alle und hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann Weiß jemand, ob ein nichtvorhandener Rußpartikelfilter in einem Auto, von dem die Erteilung einer Umweltplakette abhängt einen Sachmangel darstellt? Nehmen wir zudem an, dass dieser Filter auch nachträglich nicht eingebaut werden kann und somit die betroffene Person nicht mehr in die Innenstadt von größeren Städten einfahren kann, da sie diese besagte Plakette nicht hat. Ach, und es handelt sich um einen Neuwagenkauf |
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| AW: Sachmangel!!!! Wenn der Käufer vertraglich die Eigenschaft "Rußpartikelfilter", bzw. die Nachrüstmöglichkeit eindeutig vereinbart hätte, läge ein Sachmangel vor - aber nur dann. Also: hat der Käufer einen Vertrag unterschrieben, ohne darauf zu bestehen, dass der Rußpartikelfilter eindeutig schriftlich festgehalten ist oder in den Leistungsmerkmalen verzeichnet ist, hat er Pech gehabt. Man lese auch: http://www.rechtswoerterbuch.de/rw/d...iff=Sachmangel
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Sachmangel!!!! Man bekommt auch ohne Russfilter eine Umweltplakette und darf in die Umweltzonen fahren, wieso sollte das ein Sachmangel sein? Bei einem Neuwagen gibt es definitiv Nachrüstsätze, ansonsten wüsste ich gerne das Modell. Weiterhin hat der Neuwagen mit Sicherheit min. Euro III oder IV, von daher bekommt er ohne PF eine gelbe Plakette. Ganz allgemein scheint mir da eine gehörige Portion Unwissen gepaart mit falsche Vorurteilen durch. P.S.: Einmal die Frage zu posten reicht i. A. aus... |
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| AW: Sachmangel!!!! Ich bin mir nicht sicher, ob ein Käufer einen Rußpartikelfilter erwarten sollte oder dürfte. Weiterhin ist der Stand der Technik nicht eindeutig: bei einer Firma mit vier Ringen gibt es zurzeit massive Probleme mit Rußpartikelfiltern, je nach Fahrbetrieb werden "Regenerationsfahrten" notwendig, die 30 Minuten dauern können. Durchaus möglich, dass ein Hersteller gerade aus technischen Gründen auf den Rußpartikelfilter verzichtet. Diese werden auch heute noch nicht bei allen Dieselfahrzeugen (auch deutschen) serienmäßig eingebaut.
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| AW: Sachmangel!!!! Die Diskussion, ob es technisch möglich oder überhaupt sinnvoll ist, ist eine andere. Meiner Meinung nach ist der DPF nicht letzter Stand der Technik, da immer noch genügend Probleme bestehen, deswegen lasse ich mir auch keinen nachrüsten, da die Filterung keine vollständige Filterung ist, sondern die Partikel nur verkleinert werden und damit ihr Schadpotential erhöht wird. Zum Thema: Wenn es nicht vereinbart ist, liegt kein Mangel vor, zudem bleibe ich bei meiner Behauptung, dass für alle Neuwagen eine Nachrüstung möglich ist. Auch von daher sehe ich keine Ansprüche des Käufers. |
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| AW: Sachmangel!!!! Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Es ist halt ein Sachverhalt und in diesem steht, dass die Klägerin das Auto kauft um nach Berlin zu fahren und das es in Berlin nicht möglich ist, ohne diesen einzufahren. Weiter ist es auch nicht möglich einen solchen Filter nach zu rüsten. Fraglich ist jetzt, ob sie ein Rücktrittsrecht hat??? Ich weiß nicht, ob es halt unter die gewöhnliche Anwendung fällt???!!! Hab auch noch nirgendwo etwas zu diesem Thema gelesen. Was meint ihr Sachmangel bejahen, oder nicht??? Vielen lieben Dank an euch alle!! |
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| AW: Sachmangel!!!! Immerhin, der TE braucht die Diskussion nur noch abzupinnen und in Reinform zu übertragen.
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| AW: Sachmangel!!!! Hic Rhodus hic saltavit!
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