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Quasivertragliche Ansprüche

Dies ist eine Diskussion zu Quasivertragliche Ansprüche innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 27.04.2007, 17:28
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Quasivertragliche Ansprüche

Eine ganz kurze Frage:
WARUM heißen "Quasivertragliche Ansprüche" Quasivertragliche Ansprüche??????????????????
Hat wohl irgendwas mit der Haftung zu tun? Aber was genau??? Keine Ahnung
Weiß jemand Rat?

Vielen lieben Dank!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 27.04.2007, 17:40
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AW: Quasivertragliche Ansprüche

Niemand weiß das!(Force!) Man kann es nur annehmen, dass der Name daher rührt, dass sie in ihrer Ausgestaltung vertraglich eingeräumter Haftung ähneln. So verweist z.B. bei der GoA die Rechtsfolge u.a. auf die (vertragliche)Geschäftsbesorgung, die culpa in contrahendo greift, wenn bei Vertragsanbahnungen Fehler auftreten und ist somit dem Vertrag vorgelagert und beide sind vom Willen getragen, etwas mit potenziellen Kontrahenten zu regeln. Besser weiß ich mir den Namen aber auch nicht zu erklären
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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  #3 (permalink)  
Alt 27.04.2007, 17:51
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AW: Quasivertragliche Ansprüche

VIELEN, VIELEN DANK! Habe nächste Woche nämlich meine mdl. Prüfung und riiiiiiiiiiiesige ANGST - ich glaube aber, wenn ich so eine Antwort bringe, gibt das Punkte

DANKESCHÖN!
LG
Piranha
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