Dies ist eine Diskussion zu Mündlicher Vertrag? Eingehungsbetrug?! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| hallo Wie sieht folgender fiktiver Fall aus: Herr A würde mit einen Freund Herr B einen mündlichen vertrag eingehen und Herr B eine zb: Gebrauchte Spielekonsole abkaufen. Herr A (der Volljährig ist) würde mit Herr B (der Minderjährig ist) die Bedingunen klären, wegen Bezahlung und abwicklung und scheiterbedinugen. Wenn jetzt Herr A Herrn B eine anzahlung von 100 gibt von insgesamt 300 und sagt ich bekomme warscheinlich dämnächst wieder Arbeit, und werde dir in den nächsten 2 monaten den rest zahlen, und wenn er (Herr A) es nicht oder nicht mehr zahlen kann das Herr B seine Spielekonsole zurückbekommt und Herr A sein geld wieder. Herr B willigt ein und Klärt den Mündlichen Vertrag mit seinen Gesetzlichen vormund ab sagen wir mal seine Mutter (wir Erinern uns Herr B ist noch minderjährig, nenen wir die Mutter von Herrn B mal Frau C) willigt ein. so nun sagen wir mal das in diesen fiktiven scenario folgendes geschieht: Herr A kann die abgemachte laufzeit der zahlung nicht einhalten, da er die von ihn erwartete Arbeit nicht bekommt, darum greift Herr A auf die scheiterbedingung zurück, "Spielekonsole zurück geben und Geld zurück bekommen" nun sagt aber Herr B er kann sie gerade nicht zurücknemen da er das geld gerade selber braucht für etwas anderes. Herr B giebt Herrn A extra eine verlängerung der laufzeit der bezahlung, Herr A erwähnt aber noch das es keinen sinn machen würde die zahlungs laufzeit zu verlängern, da er warscheinlich auch dann nicht in der lage währe Herrn B die restliche summe zu zahlen. so, nach 1-2 monaten schaltet frau C (die mutter des minderjährigen Herrn B) sich ein. Frau C sagt sie will das restliche Geld in 2 tagen sehen. Herr A greift daraufhin wieder auf die scheiterbedingun zurück "Spielekonsole zurück geben geld zurück bekommen". Frau C drohnt Herrn A damit wenn er Herrn B ihren Sohn die Spielekonsole nicht SOFORT zurück gebe eine anzeige wegen EINGEHUNGSBETRUG zu machen (http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug.) Herrn A händigt Herrn B sofort die Spielekonsole aus will aber natürlich sein geld zurück. so nun sagt Frau C sie will ihn nicht das ganze geld zurück geben wegen Verscheleis und abnutzung sprich "Wertminderung", sie will mit Herrn A ausmachen wieviel Herrn A zusteht. Aus verlässlicher Quelle erferht Herr A aber das Frau C vorhat Herrn A kein geld zurück zu geben. Aber der mündliche vertrag zwischen Herrn A und Herrn B der von Frau C genau so Abgesegnet war lautete aber das wenn Herr A die Spielekonsole zurückgebe weil er sie nicht mehr oder nicht zahlen konnte/kann das Herr B ihn auch sein geld zurückgeben müsse, aber es war NIE die rede von verschleiss und abnutzung und wertmiderung. nur das Herr A dann auch sein geld wieder bekomme! wäre Frau C (die mutter vom minderjährigen Herrn B) dazu Berächtigt Herrn A eine wertminderung des genanten Objektes zu unterbreiten. oder sogar Kein geld wegen nutzng verschleiss usw zu geben?! und wäre Frau C dazu in der lage Herrn A wegen Eingehungsbetrug Anzuzeigen? Sorry wegen des langen textes, wollte das scenario so detaliert wie möglich beschreiben .Freue mich auf antworten |
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| AW: Mündlicher Vertrag? Eingehungsbetrug?! Hallo! Ich glaube das hier ist im falschen Forum. Poste den Beitrag doch noch einmal bitte im "Bürgerlichen Recht" oder in "allgemeine juristische Diskussionen" (aber bitte nur in EINEM der beiden!), damit alle ihn auch ganz sicher zu lesen bekommen ![]() Viele Grüße, Peter
__________________ ius respicit aequitatem Alle Angaben sind ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung! Bitte die REGELN des Forums beachten! Die FAQ (?) sind hier zu finden. ------------------------------------------- Bitte sehen Sie von Nach- und Rückfragen per PN oder eMail ab. Verwenden Sie hierzu die entsprechenden Foren. ------------------------------------------- Für den Inhalt etwaiger Links auf externe Webseiten ist ausschließlich deren Anbieter verantwortlich! |
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| AW: Mündlicher Vertrag? Eingehungsbetrug?! ok danke ^^ |
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| AW: Mündlicher Vertrag? Eingehungsbetrug?! Super Tipp! Nun haben in wir zweimal, hoffentlich nicht noch mehrmals
__________________ Gott soll all die mit Blindheit beschlagen, welche meine Meinung ernst nehmen. oder mich gar positiv bewerten >freuCeterum censeo Carthaginem esse delendam. ![]() Kritik oder Beschimpfungen werden sinngemäß abgearbeitet ![]() http://www.youtube.com/watch?v=e2Qpmie5Gd0&NR=1 oder http://www.youtube.com/watch?v=XkiqvPsaKAQ&NR=1 |
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| AW: Mündlicher Vertrag? Eingehungsbetrug?! Es macht nichts, wenn der Thread zweimal da ist, monaco501 immerhin ist so gewährleistet, dass alle diesen Thread finden und dem Fragenden die größtmögliche Hilfe zuteil werden lassen. Denn hier schauen beiweitem nicht so viele vorbei, wie in den "normalen" Foren
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