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Mal angenommen, ich hätte ein problem

Dies ist eine Diskussion zu Mal angenommen, ich hätte ein problem innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 15.09.2005, 13:08
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Mal angenommen, ich hätte ein problem

Hallo Leute. Mal angenommen, ich hätte ein Problem bei meiner Schuldrecht BT-Hausarbeit und würde mich sehr über jede Hilfestellung freuen.

Folgender SV:

B bestellt im Mai 02 eine Windkraftanlage, die vertragsgemäß aufgebaut und Mitte Oktober 02 in Betrieb genommen wird.
In Folge einer Unachtsamkeit wird vergessen, das Getriebe mit Öl zu füllen, die Schutzabschaltung verhindert zunächst schlimmeres, das Öl wird nachgefüllt. Im April 2005 kommt es zu einem Lagerschaden, welcher eindeutig auf das zu Beginn der Inbetriebnahme fehlende Öl zurückzuführen ist.

B verlangt Ersatz der Reparaturkosten und des Ertragsausfalles.

Ich frage mich nun, welche Anspruchsgrundlage in Frage kommt und ob es sich beim Vergessen des Ölnachfüllens um eine Hauptleistungs- oder eine Nebenpflicht handelt.

Vielen Dank schon im Voraus für jeden noch so kleinen Hinweis und
Lieben Gruß an alle Leidensgenossen!

Ribas
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