Dies ist eine Diskussion zu Lieferung nach Sicherungsübereignung?? innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten
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| Hallo, vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich beschäftige mich seit Tagen mit einem Problem und komm nicht weiter.... Kurz zum Problem: -A hat mit Bank Darlehensvertrag; Sicherheit ist eine Briefgrundschuld an A´s Grundstück -A holt sich weiteren Kredit bei C; Sicherungsübereignung ist Mobiliar seiner Gaststätte -Mobiliar wurde unter Eigentumsvorbehalt erworben; nach SiÜ, zahlt A die noch ausstehenden Raten. Bank kündigt nun DV und Grundschld und betreibt Zwangsvollstreckung (Erlös wird erzielt, der Verkehrwert entspricht) Was ändert sich nun, wenn Mobiliar erst nach SiÜ geliefert wird??? Bisher habe ich ermittelt, dass C Eigentümer an dem Mobiliar geworden ist, das Eigentum aber in den Haftungsverband des Grundstücks fällt (wg. Mithaftung des AnWR erstreckt sich Mobiliar auf Grundschuld). C bekommt aus dem Erlös der ZwV also nichts. bezüglich der anderen Frage komm ich nicht weiter, kann mir vielleicht jemand einen Tip geben? Danke, liebe Grüße, Lexus |
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