Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

kniffliger Fall!

Dies ist eine Diskussion zu kniffliger Fall! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.10.2008, 12:24
Boardneuling
 
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 5
Keine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, marge321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
kniffliger Fall!

Hallo, liebe Alle!

Folgender fiktiver Fall, der nicht aus meinem Kopf will.

Ein verwitweter Vater vererbt seinen Söhnen mit folgenden Beesonderheiten seinen gesamten Nachlass.

Der ältere Sohn X soll alles bekommen, wenn jüngerer Bruder Y volljährig wird(in mehr als 3 Jahren). soll X dem Y den Nachlass übergeben.
Der Nachlass: Grundstück mit Einfamilienhaus und Antiquitätensammlung, die sich im Haus befindet.
X und seine Ehefrau Z ziehen dann in das Haus, wo auch der Y lebt. X und Z sind in einer Doppelverdienerehe und Z trägt mehr zum Wohlstand der Eheleute bei.

X kauft, ohne Wissen der Z, eine neue Spülamschine, weil die alte nicht mehr ordentlich funktioniert. Die alte war durch die Z eingebracht. Eine Reparatur war nicht mehr möglich.
Um die neue Maschine bezahlen zu können, entnimmt er eine Atiquität aus der geerbten Sammlung. Seiner Frau erzählt er erst mal nichts.

Kurze Zeit später funktioniert die neue Maschine nicht richtig. Ein Handwerker wird beauftragt, der das Ding repariert.
Dabei zerkratzt er die Maschine aber.
Die Z erfährt erfährt etwa 3-4 Wochen später davon.
Sagt, dass man ja jetzt nichts mehr machen könne und verlangt von diesem Handwerker die korrekten Kosten für die Beseitigung der Kratzer. Hierauf reagiert der Handwerker nicht.


Mich quält die Frage, was die EHEFRAU Z, nicht der vertragscließende X, von dem Handwerker verlangen kann.

Das Problem ist, dass der Güterstand des verheirateten Paares unklar ist.
Es könnten aber Besonderheiten (insbes) der §§ 1366,1370 BGB in Betracht kommen.

Wie behandelt man das dann?

Wenn man den Einstieg über 1357 findet, müsste man inzident klären, inwiefern es sich auswirkt, dass

1. evtl 1366 zu beachten sein könnte
2. 1370 in Betracht kommt
3. eine evtl erbrechtliche Regelung das ganze beeinflusst.

Bei der erbR Geschichte, muss man klären, um was für eine Art es sich handelt. Also Vorerbschaft oder andere Arten.
Und dann, ob es Verfügungsbeschränkungen für den ersten Sohn X existieren.

Wie würdet ihr einsteigen und die oben genannten Probleme einbauen?


Und das ganze kann noch weiter spinnen.....



Im Anschluss bestellt der Ehemann X wieder etwas ohne Wissen der Z. Diesmal im Internet ein Gerät für 900 Euro, dass sich beide bei einem Händler schon angeguckt haben und "für sich ausgesucht hatten". Es ist 100 Euro teurer als der tatsächliche Wert. Bei Lieferung war die Z nicht begeistert, erklärt aber sonst nichts. Der X erzählt ihr nciht, wo und wie er dieses Gerät gekauft hat.

Etwa ein Jahr später macht die Z das Gerät aus Versehen kaputt. Deswegen erfährt sie von X, woher er das Gerät hat und wieviel es gekostet hat.
Deswegen verlangt Z nun von dem Verkäufer des Gerätes die Rückzahlung des Kaufpreises.
Dieser entgegnet,dass er nicht wisse, wer sie sei und dass es keinen Grund für etwaige Ansprüche gebe. In jedem Fall müsse er aber höchstens 100 Euro zahlen.


Ich frage mich, welche Ansprüche die Ehefrau Z jetzt gegen den Verkäüfer hat

Auch hier sind dann Teilfragen aus dem ersten Abschnitt relevant.
Also 1357, 1366, Aber nciht 1370, da kein Hinweis existiert auf eine etwaige Einbringung in die Ehe
Primär ist natürlich nach Rücktrittsfragen zu suchen, wobei die Frage ist, ob der evtl nach 1357 berechtigte Ehegatte Z Gestaltungsrechte ausüben kann. usw.

Ich danke euch schon mal für eure Ratschläge im Voraus!

Liebe Grüße


Laura
Mit Zitat antworten


Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Stent vs. Operation: bei verengter Halsschlagader immer eine Fall-zu-Fall-Entscheidung Nachrichten: Wissenschaft 26.03.2010 10:00
Kniffliger Fall wegen Nichtlkenntnis der Frist- Was meint Ihr dazu? Internetrecht 11.02.2010 14:53
kniffliger Fall Strafrecht - Examensvorbereitung 05.09.2009 21:44
Hilfe kniffliger Privatverkauf Verbraucherrecht 12.03.2008 18:06
Kniffliger Fall-Leasingvertrag ohne es zu wollen Kaufrecht / Leasingrecht 05.11.2007 21:32





Lexikon

Gesetze

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN