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Klingelton Subsumtion

Dies ist eine Diskussion zu Klingelton Subsumtion innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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Alt 22.09.2009, 17:19
Boardneuling
 
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Klingelton Subsumtion

Ist eigentlich der Erwerb eines Klingeltons im "berühmten …ba Monats-Sparabos" ein Kaufvertrag nach § 433 oder eher eine Dienstleistung wie bei § 611 oder eher etwas und §312 und warum ist das so ?

§ ohne Angabe = BGB
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  #2 (permalink)  
Alt 22.09.2009, 17:21
V.I.P.
 
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AW: Klingelton Subsumtion

Nun, spontan würde ich hier auf einen Lizenzvertrag schließen, der es dem Nutzer erlaubt, den oder die bezahlten Klingelton/töne während der vereinbarten Nutzungszeit (Abo!)entgeltlich zu nutzen. Und das subsumiert ein Teil der Rechtsprechung und wohl große Teile der Litaratur unter: MIETE.
__________________
"Herr Anwalt, ich kann Ihrer Argumentation nicht folgen!" - "WEIL SIE ZU DUMM SIND!" (Zitat: Denny Crane)
Es gibt meinerseits nur unverbindliche Meinungsentäußerungen ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
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