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Kind als Schaden- Anspruchsgrundlage!!!

Dies ist eine Diskussion zu Kind als Schaden- Anspruchsgrundlage!!! innerhalb des Forums Zivilrecht - Hausarbeiten

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  #1 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 17:43
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Kind als Schaden- Anspruchsgrundlage!!!

Hallo Ich schreibe eine HA zum Thema Kind als Schaden. Ein Arzt spritzt seiner Patientin zwar das richtige Verhütungsmittel,welches aber wegen einer falschen Aufbewahrung völlig wirkungslos ist, woraufhin sie ein ungewolltes Kind kriegt. Ha jetzt bei Anspruchsgrundlagen Ist das jetzt Schadenersatz statt der Leistung ??Oder ist das ein Sachmangel nach § 434 ??? Vielleicht kann mir ja jemand helfen!!!
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  #2 (permalink)  
Alt 17.03.2007, 20:12
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AW: Kind als Schaden- Anspruchsgrundlage!!!

Wo soll denn bitte der Kaufvertrag sein? Arzthaftung läuft über pflichtverletzung eines Dienstvertrages, bei Verhütungsmaßnahmen evtl. nach Wervertragsrecht; es handelt sich um Schadensersatz nach § 280 I BGB i.V.m. § 611 BGB bzw. § 631 BGB. Beachte, dass nicht das Kind den Schaden darstellt(Art. 1 GG!), sondern die Unterhaltsverpflichtung.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 16:05
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AW: Kind als Schaden- Anspruchsgrundlage!!!

Ich hab mal noch ne Frage : Das Mitverschulden (also kein Schwangerschaftsabbruch, Adoption usw.) und die Kausalität wann prüfe ich das?? Nach dem Vertretenmüssen??
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  #4 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 16:09
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AW: Kind als Schaden- Anspruchsgrundlage!!!

Kausalität zwischen dem schädigenden Handeln (fehlerhaftes Verhütungsmittel eingesetzt) und dem eingetretenen Schaden.
Das Mitverschulden ganz am Schluss. Wobei jedenfalls der Schwangerschaftsabbruch nicht relevant sein dürfte.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.03.2007, 17:06
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AW: Kind als Schaden- Anspruchsgrundlage!!!

Du meinst also Kausalität nach der Pflichtverletzung ,vor Vertretenmüssen und Mitverschulden nach Schaden und vor Schadesnumfang oder danach?
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  #6 (permalink)  
Alt 31.03.2007, 00:42
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AW: Kind als Schaden- Anspruchsgrundlage!!!

Hallo, es gibt ein Urteil vom BGH (14.11.2006 - VI ZR 48/06) Anspruchsgrundlage § 280 Abs. 1 BGB
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